Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie hier - Lärmaktionsplan der Samtgemeinde Schwarmstedt

Der Lärmaktionsplan (LAP) der Samtgemeine Schwarmstedt ist auf Grundlage des § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EU-Umgebungslärmrichtlinie) durch den Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt am 07.07.2022 beschlossen worden und wird hiermit bekannt gemacht.

Der Lärmaktionsplan wurde unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erstellt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte dabei im Zeitraum vom 25. April 2022 bis einschließlich 27. Mai 2022. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt elektronisch ab dem 10. Mai 2022 mit der Bitte um Stellungnahme bis zum 17. Juni 2022.

Der Lärmaktionsplan ist auf der Internetseite der Samtgemeinde Schwarmstedt unter
www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/buerger/bauen-wohnen bereitgestellt und kann während folgender Zeiten im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, Fachbereich 3 -Technische Dienste, nach telefonischer Vereinbarung (Tel.: 0 50 71 / 8 09 - 0) eingesehen werden:

Montag bis Freitag:     8.30 bis 12.00 Uhr.
Donnerstag:     außerdem 14.00 bis 18.00 Uhr.

Bei Einsichtnahme in den LAP im Rathaus sind die aktuell geltenden Pandemie-Hygienevorschriften zu beachten.


Schwarmstedt, den 13. Juli 2022

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs
 

Anlagen:

Lärmaktionsplan SG Schwarmstedt-2022-Stand-02-08-2022_HP.pdf

 

 

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
22.05.2025
aktuelles-2025-05-reisedokSchwarmstedt. Anfang Juli starten die Sommerferien. Die Samtgemeinde...mehr...
15.05.2025
bekanntmachung-lindwedel-2025-05-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 22.05.2025,...mehr...
13.05.2025
bekanntmachung-sg-2025-05-rat-saDie nächste Sitzung des Rates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am...mehr...
09.05.2025
aktuelles-2025-05-bildAb dem 01. Mai 2025 werden für die Beantragung von Personalausweisen und...mehr...
08.05.2025
aktuelles-2025-05-kam Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 

„Niedersachsen hält zusammen" - das Bündnis für Zusammenhalt

Die Plattform „Niedersachsen hält zusammen“ bietet einen Raum für Diskussionen und Hilfsangebote während und infolge der Corona-Krise.
niedersachsen-haelt-zusammen.de

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.