Heidekreis warnt vor illegalen Abfallsammlungen

In letzter Zeit sind der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall des Heidekreises diverse Fälle illegaler Abfallsammlungen gemeldet worden. Zumeist handelt es sich dabei tatsächlich um Aufrufe von unrechtmäßigen Sammlern. Über Wurfzettel in den Briefkästen werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich kostenfrei an den (Abfall-)Sammlungen zu beteiligen oder Spenden gut sichtbar an den Straßenrand zu legen. Gesammelt werden Gegenstände aller Art wie Hausrat, Schrott, Elektrogeräte oder Altkleider. Die Wurfzettel sind meist ohne konkrete Angaben zum Sammler. Selbst im Falle einer Namens-, Adresse- oder Telefonangabe, kann oft von nicht ordnungsgemäßen Tätigkeiten ausgegangen werden. Die Werbung von illegalen Abfallsammlern ist unbedingt zu ignorieren!

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Besondere Vorsicht ist bei illegalen Sammlungen von Elektroaltgeräten und gefährlichen Abfällen geboten. Die Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall weist daher daraufhin, dass solche Sammlungen illegal sind und von den Besitzerinnen und Besitzern keine Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Sammlung bereitgestellt werden dürfen. Wenn Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer dennoch Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Abholung bereitstellen, handeln diese selbst ordnungswidrig. Der Grund ist, dass es sich bei diesen Gegenständen um Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, auch wenn in den Wurfzetteln etwas anderes suggeriert wird. Privathaushalte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mit dem Überlassen von Elektroaltgeräten wie zum Beispiel Waschmaschinen, E-Herden, Kühlschränken oder Wasserkochern werden diese als gefährliche Abfälle eingestuft. Nur zertifizierte und beauftragte Entsorgungsunternehmen dürfen solche Abfälle abholen.

Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind lediglich Abfälle, die im Rahmen von zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen eingesammelt werden. Diese Sammlungen müssen allerdings vorher der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall angezeigt und eine ordnungsgemäße Verwertung des Sammelguts nachgewiesen werden. Gefährliche Abfälle wie zum Beispiel Altbatterien, Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge dürfen in keinem Fall im Rahmen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen gesammelt werden.

Deshalb ist die Werbung von illegalen Abfallsammlern unbedingt zu ignorieren!

Über die Unzulässigkeit hinaus besteht auch die Gefahr, dass der unsachgemäße Umgang, insbesondere mit gefährlichen Abfällen, zu schädlichen Umwelteinwirkungen führt. Der Heidekreis appelliert daher an alle Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer, die Werbung von solchen illegalen Abfallsammlern zu ignorieren und in diesen Fällen keinerlei Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen.

Neben den sogenannten „schwarzen Schafen“ gibt es aber auch viele Firmen und Organisationen, die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Sammlungen durchführen. Die Überlassung von nicht gefährlichen Abfällen an diese Firmen und Organisationen ist nicht zu beanstanden. Bei Fragen oder Hinweisen zu Sammlern wenden Sie sich gerne an die untere Abfallbehörde des Heidekreises telefonisch unter 05191 970-678.

 

 

   
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23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
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