Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden
P r e s s e i n f o r m a t i o n
Anträge für akute Hochwasserhilfen können jetzt gestellt werden
Nach der Freigabe der Mittel für akute Hochwasserhilfen an Privathaushalte durch den Haushalts- und Finanzausschuss des Landtages und die Veröffentlichung der Richtlinie im Niedersächsischen Ministerialblatt ist am 24.01.2024 die entsprechende Förderrichtlinie des Landes für Privatpersonen, die durch das Hochwasser in eine akute Notlage geraten sind, in Kraft getreten.
Die Anträge können von jetzt an bis zum 22. März 2024 beim Heidekreis gestellt werden. Bei der Kreisverwaltung und in den Samtgemeindeverwaltungen von Ahlden, Rethem und Schwarmstedt werden die entsprechenden Formulare bereitgestellt.
Aktuelle Informationen sind auf der Homepage des Heidekreises zu finden: https://www.heidekreis.de
Der Antrag kann auch online unter folgendem Link gestellt werden:
https://openkreishaus.heidekreis.de/dienstleistungen/-/egov-bis-detail/dienstleistung/231504/show
Wichtig: Die Soforthilfe ist als Beitrag zur finanziellen Überbrückung für akute Notlagen gedacht – entstanden etwa bei der privaten Unterkunft oder in der Lebensführung durch notwendige Beschaffungen von Gegenständen des Haushalts (Hausrat) oder durch andere Maßnahmen. Eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Schäden an Gebäuden, auf landwirtschaftlichen Flächen oder in Unternehmen kann aus dieser Richtlinie für akute Notlagen nicht geleistet werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Internet-Seite der Landesregierung: https://www.niedersachsen.de/notfallmonitor/hochwasser-227113.html, s. unter FAQ.