Genehmigung liegt vor – Ab Sommer Ganztagsbetreuung in der Grundschule Lindwedel

Gute Nachricht für Lindwedeler Schüler und Eltern. Die Landesschulbehörde hat die Ganztagsschule in Lindwedel genehmigt.

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Am Mittwoch ist das offizielle Genehmigungsschreiben im Rathaus eingegangen. Ab dem neuen Schuljahr kommen damit auch die Lindwedeler Schüler in den Genuss des erweiterten Angebots. Besonders positiv:  Das vorgelegte Konzept wurde ohne Abstriche angenommen. Die gute Vorarbeit der Schule, der Samtgemeindeverwaltung, des Rates und der Eltern wurde damit bestätigt. „Damit haben wir an allen Grundschulen der Samtgemeinde demnächst ein Ganztagsangebot“, freut sich Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs über die Entscheidung. Die Samtgemeinde nimmt damit nun auch im Grundschulbereich eine Vorreiterrolle in der Ganztagsbetreuung ein und kann flächendeckend ein entsprechendes Angebot vorhalten. Dies trägt auch zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei. Bei der Erstellung des Konzeptes für Lindwedel konnte auf die bewährten Erfahrungen an den Grundschulen in  Schwarmstedt, Bothmer und Buchholz (Aller) zurück gegriffen werden. Mit der Umsetzung des Konzeptes für Lindwedel wurde durch Frau Carmen Uhde und Frau Ilona Födtke bereits begonnen, die auch in den anderen Grundschulen der Samtgemeinde mit der Umsetzung der Ganztagsbetreuung betraut sind. Zur Abdeckung des erweiterten Betreuungsangebots werden noch Betreuungskräfte benötigt. Interessierte Betreuungskräfte können im Rathaus Schwarmstedt, Frau Heike Albrecht, Tel.-Nr. 05071/809-14 weitere Informationen erhalten.


Grundschule Lindwedel
Foto: Nun ist es offiziell: An der Grundschule Lindwedel gibt es nach den Sommerferien eine Ganztagsbetreuung.

   
23.04.2024

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23.11.2023

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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29690 Schwarmstedt

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