Hochwassserhilfe für Landwirte

Der Samtgemeinde Schwarmstedt liegen folgende Informationen zur Hochwasserhilfe für betroffene Landwirte vor.

Informationen des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (http://www.ml.niedersachsen.de)

Minister Meyer: „Niedersachsen wird vom Hochwasser
geschädigten Landwirten schnell und unbürokratisch helfen“
LWK nimmt ab 3. Juli Anträge an – Bis zu 50 Prozent der Schäden werden erstattet

Hannover. Um Hilfen für die vom Hochwasser betroffenen landwirtschaftlichen Betriebe möglichst zügig auszahlen zu können, hat das Landwirtschaftsministerium nun die Eckpunkte für das weitere Verfahren zur Auszahlung der Soforthilfe im Agrar-Ressort festgelegt. Rechtliche Grundlage des Hilfsprogramms ist eine Verwaltungsvereinbarung, die Niedersachsens Landwirtschaftsminister Christian Meyer unterschrieben hat und die dem Bund zur Unterzeichnung vorliegt.
Christian Meyer: „Niedersachsen möchte den betroffenen Landwirten so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir diese Woche mit dem Bund den rechtlichen Rahmen schaffen und das Antragsverfahren nächste Woche starten kann.“
Anträge von geschädigten landwirtschaftlichen Betrieben nimmt die Landwirtschaftskammer (LWK) ab dem 3. Juli an, die Anträge können bis zum 12. Dezember 2013 eingereicht werden. Im Falle einer Bewilligung wird dem Betrieb als Teilausgleich für Schäden an Wirtschaftsgütern und für weitere hochwasserbedingte Kosten ein Zuschuss von 50 Prozent gezahlt. Die Einkommensgrenze liegt bei 170.000 Euro, bei Verheirateten bei 200.000 Euro. Die Mindestschadensschwelle liegt bei 5.000 Euro. Die maximale Förderung liegt bei 50.000 Euro, bei Härtefällen bei höchstens 100.000 Euro.
Die LWK nimmt derzeit Schadensmeldungen auf. Auf der Grundlage von Rechnungen, Kostenvoranschlägen, Gutachten von öffentlich bestellten Sachverständigen sowie Bewertungen durch LWK-Mitarbeiter ermittelt die LWK den finanziellen Schaden und bewilligt die Zahlung. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter trägt zunächst der Antragsteller. Im Falle einer Bewilligung werden jedoch 50 Prozent der Ausgaben erstattet.
Betriebe, deren Anträge bewilligt werden, können ab August mit der finanziellen Unterstützung aus der Soforthilfe rechnen.

Informationen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (http://www.lwk-niedersachsen.de)

 

Hochwasser-Hilfsprogramm für die Landwirtschaft startet - Landwirte sollten sich schnellst möglichst bei LWK melden

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen wird das Hilfsprogramm für hochwassergeschädigte Landwirte in Niedersachsen abwickeln. Obwohl noch nicht alle Details des Verfahrens geklärt sind, wird mit der Schadensfeststellung begonnen. Dies ist erforderlich, da ansonsten insb. die Schäden an den Flächen bzw. dem entsprechenden Aufwuchs nicht mehr feststellbar sind. Die Landwirte werden aufgerufen, die Schäden mittels des anliegenden Vordruckes zu melden.

Sobald die Meldungen in der zuständigen Bezirks- und Außenstelle der Landwirtschaftskammer eingehen werden Termine zur Vor-Ort Besichtigung festgelegt. Die Mitarbeiter der LWK werden dann die Flächen in Augenschein nehmen und den Umfang des Schadens schätzen. Die weitere Ermittlung des Schadens soll dann anhand von Pauschalbeträgen erfolgen. Hierzu stehen aber noch einzelne Entscheidungen aus.

Aktuell wird davon ausgegangen, dass Anfang Juli alle weiteren notwendigen Informationen zum Verfahren vorliegen, so dass dann auch ein offizielles Antragsformular bereitgestellt wird. Dort besteht die Möglichkeit neben den Schätzungen zu den flächenbezogenen Schäden auch Schäden an Gebäuden, baulichen Anlagen, Tieren, Vorräten sowie sonstige Schäden und Aufwendungen zur Schadensbeseitigung geltend zu machen.

Ein Formular für die Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden finden Sie unten. Zudem finden Sie dort eine Liste der zuständigen Dienststellen der LWK. Es ist ausreichend wenn die Meldung per Fax dort eingereicht wird.

 

Kontakt:

Armin Kugler
Milchquotenregelung, Beratungsförderung, Einzelbetriebliche Managementsysteme und sonstige Förderprogramme
Telefon: 0511 3665-1420
Telefax: 0511 3665-1557
E-Mail: armin.kugler@lwk-niedersachsen.de

Nicola Miklis
Direktzahlungen
Telefon: 0511 3665-1346
Telefax: 0511 3665-991346
E-Mail: nicola.miklis@lwk-niedersachsen.de

 

 

Stand: 26.06.2013

 


Vorab-Mitteilung von landwirtschaftlichen Schäden - 69 KB

Kontaktdaten Hochwasser Ansprechpartner BST - 6 KB

 

 

hochwasser

   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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