Wahlbekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Am 25. Mai 2014 findet im Landkreis Heidekreis die Direktwahl eines Landrates statt. Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

1.

Am 25. Mai 2014

findet im Landkreis Heidekreis

die Direktwahl eines Landrates

statt.

Die Wahl dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr.

 

2. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist für die unter 1. genannte Wahl in 13 Wahlbezirke und einen Briefwahlbezirk eingeteilt. Eine detaillierte Auflistung der hier angeführten Wahlbezirke kann im Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, eingesehen werden.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten spätestens am 04. Mai 2014 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die/der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten den zugelassenen Wahlvorschlag.

4. Jede wählende Person hat eine Stimme.

5. Es liegt nur ein Wahlvorschlag für die Wahl des Landrates vor. Die wählende Person gibt ihre Stimme in der Weise ab, dass sie auf dem amtlichen Stimmzettel das Feld für die Ja-Stimme oder das Feld für die Nein-Stimme durch Ankreuzen oder auf andere Weise so eindeutig kenntlich macht, dass Ihr Wählerwille klar ersichtlich ist.
Der Stimmzettel wird ungültig, wenn die Wählerin/der Wähler mehr als eine Stimme darauf abgibt!

Der Stimmzettel muss von der Wählerin oder dem Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass die Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur eine Wählerin/ein Wähler in der Wahlzelle aufhält.

Eine Wählerin/ein Wähler, die/der des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe sie/er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Die Hilfsperson kann auch ein von der Wählerin/vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstandes sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche der Wählerin/des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit der Wählerin/dem Wähler die Wahlzelle aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands auszuweisen. Hierfür haben die Wählerinnen und Wähler ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger/innen einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden.

7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann ihre/seine Stimme nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks abgeben, in dessen Wählerverzeichnis sie/er eingetragen ist.

8. Die wählende Person, die einen Wahlschein besitzt, kann an der Wahl
   a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahllokal des Landkreises Heidekreis oder
   b) durch Briefwahl
teilnehmen.

9. Wer durch Briefwahl wählt,

   a) kennzeichnet seinen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet,
   b) legt den Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen,
   c) unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“,
   d) legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag,
   e) verschließt den Wahlbriefumschlag,
   f) übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch direkt im Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, abgeben werden.

Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Beiblatt zum Wahlschein zu entnehmen.

Holt die wahlberechtigte Person den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen im Bürgerbüro der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, persönlich ab, so hat sie die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben.

Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die auf dem Wahlschein vorgedruckte „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ zu unterzeichnen.

10. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jede Person hat Zutritt, soweit dies ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

 

Schwarmstedt, den 08.05.2014        

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs



 

   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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27.06.2023

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
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Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
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