Aller Leine Tal

 

 

Pressemitteilung

 

Aller-Leine-Tal als LEADER-Region ausgewählt

Förderbudget in Höhe von 2,4 Millionen Euro für die Region gesichert

Eine sehr gute Nachricht für das Aller-Leine-Tal: Die Region mit ihren (Samt-)Gemeinden Ahlden, Dörverden, Hambühren, Kirchlinteln, Rethem/Aller, Schwarmstedt, Wietze und Winsen/Aller sowie der Ortschaft Verden-Eitze konnte sich erfolgreich mit ihrem Regionalen Entwicklungskonzept (REK) im niedersächsischen LEADER-Wettbewerbsauswahlverfahren behaupten. Am 23. April 2015 um 10.30 Uhr gaben Landwirtschaftsminister Christian Meyer und Birgit Honé, Staatssekretärin für Europa und regionale Landesentwicklung, die LEADER-Regionen für die Förderperiode 2014-2020 bekannt. Das Aller-Leine-Tal gehört nun zu den 41 Regionen in Niedersachsen, die in den nächsten sechs Jahren die Entwicklung ihrer Region mit Fördermitteln der Europäischen Union gemeinsam gestalten.

Was ist LEADER?

LEADER ist ein Förderansatz der Europäischen Union, der bereits seit Anfang der 1990er Jahre existiert und mit jeder Förder-periode weiterentwickelt wurde.

Wörtlich verbirgt sich hinter der Abkürzung LEADER das französische "Liaison entre actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft".

Ziel ist es, eine eigenständige Regionalentwicklung auf der Basis freiwilliger Kooperationen in ländlichen Gebieten zu unterstüt-zen und das "Kirchturmdenken" zu überwinden. Besonderes Kennzeichen von LEADER ist, dass nicht nur die Städte und Gemeinden an der Entwicklung der Region arbeiten, sondern sich auch Wirtschafts- und Sozialpartner sowie Bürgerinnen und Bürger engagieren.

 


Björn Gehrs, Samtgemeindebürgermeister der Samtgemeinde Schwarmstedt und Vorsitzender des LEADER-Entscheidungsgremiums, der sogenannten "Lokalen Aktionsgruppe Aller-Leine-Tal", freut sich: "Wir im Aller-Leine-Tal arbeiten bereits seit fast zwanzig Jahren zusammen. Mit der erneuten Anerkennung als LEADER-Region wird unsere erfolgreiche interkommunale Kooperation vom Land Niedersachsen bestätigt und es uns ermöglicht, unser REK umzusetzen."

Das neue REK haben zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Politik und Verwaltung, von Institutionen, Vereinen, Verbänden und der Bürgerschaft aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft, Handwerk, Gewerbe, Tourismus, Kultur, Bildung, Soziales, Natur und Umwelt von Juni bis Dezember 2014 unter dem Leitmotto "Hier fließt ENERGIE" erarbeitet. In den kommenden Jahren werden sie die Fördermittel in Höhe von 2,4 Millionen Euro nutzen und Projekte aus den vier Handlungsfeldern "Klimaschutz mit Energie", "Tourismus mit Energie", "Menschen mit Energie" und "Orte mit Energie" realisieren.
 

 

REK Aller-Leine-Tal

 
"Hier fließt Energie" kann das Aller-Leine-Tal von sich wahrlich behaupten: Seit fast zwanzig Jahren arbeitet die Region erfolgreich partnerschaftlich zu-sammen. 
 

REK Aller-Leine-Tal

Feinjustierung des regionalen Entwicklungskonzepts durch den Geschäftsführenden Beirat der LAG Ko-operationsraum Aller-Leine-Tal im Dezember 2014 (v.l.n.r.: Ulrike Rusack, Bernward Nüttgens, Uwe Panten, Björn Gehrs, Thomas Herbst, Dörthe Tödter, Harry Beckmann, Wolfgang Rodewald, Renate Rodewald und Tanja Frahm)
 

REK Aller-Leine-Tal

Übergabe des regionalen Entwicklungskonzepts durch den LAG-Vorsitzenden Samtgemeinde-Bürgermeister Björn Gehrs (Samtgemeinde Schwarmstedt) und Bürgermeister Wolfgang Rodewald (Gemeinde Kirchlinteln) an Bernd Beitzel, Dezernatsleiter des Dezernats Flurbereini-gung/Landmanagement im Amt für regionale Lan-desentwicklung Lüneburg, Geschäftsstelle Verden im Januar 2015

 

 

   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
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Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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