Kitas öffnen Montag wieder / Streik ist ausgesetzt

Schwarmstedt / Essel. Die Gemeindeverwaltung geht aufgrund des eingeleiteten Schlichtungsverfahrens davon aus, das im Arbeitskampf der Kita-Beschäftigten ab Sonntag Friedenspflicht herrscht und bundesweit alle Kindertagesstätten ab Montag, den 08.06.2015 wieder uneingeschränkt geöffnet sind. Dies betrifft damit auch die Kindertagesstätten in Schwarmstedt und Essel, welche als einzige Einrichtungen vor Ort seit nunmehr drei Wochen bestreikt werden. Über alle aktuellen Entwicklungen zu der Öffnung der Kitas informiert die Homepage der Gemeinde unter www.schwarmstedt.de, auch am Wochenende.

Hierzu erreichte die Gemeinde folgende Stellungnahme des Verbandes kommunaler Arbeitgeber (VKA):

 

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst enden ergebnislos

Trotz Entgegenkommen der Arbeitgeber bei allen Berufsfeldern konnte keine Einigung erzielt werden / Böhle: „Entlastung der Eltern und Kinder durch Ende der Streiks“ / Hoffnung auf endgültige Befriedung durch die Schlichtung

Berlin. Die Tarifverhandlungen zum Sozial- und Erziehungsdienst sind nach dreitägigen Verhandlungen in der Nacht zum Donnerstag ohne Ergebnis  geblieben. „Um den Kindern und ihren Eltern weitere Streiks zu ersparen, werden wir der Mitgliederversammlung der VKA die Anrufung der Schlichtung empfehlen. Mit der Schlichtung herrscht Friedenspflicht, das heißt die Streiks müssen ab kommender Woche enden. Das ist, vor allem aus Sicht der vom Streik betroffenen Eltern, die gute Nachricht“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle.

„Die schlechte Nachricht ist, dass eine Tarifeinigung nicht erzielt werden konnte, obwohl die Arbeitgeber den Gewerkschaften in allen Berufsfeldern Verbesserungen unterschiedlicher Art angeboten haben. Unser weitreichendes Entgegenkommen hat den Gewerkschaften nicht gereicht. Ihre Ausgangsforderungen waren einfach zu hoch“, äußerte sich Böhle enttäuscht.

Die Arbeitgeber waren in den Verhandlungen darauf bedacht, dort, wo sich Veränderungen in den einzelnen Berufsfeldern ergeben haben, Verbesserungen für die Beschäftigten zu ermöglichen. Dabei kam eine pauschale Höhergruppierung aller Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst nicht in Frage. Böhle: „In Eingruppierungsverhandlungen kann es, anders als in einer allgemeinen Lohnrunde, nicht um Steigerungen mit der Gießkanne gehen.“

Eine Schlichtungsvereinbarung für Eingruppierungstarifverhandlungen bestand bislang nicht. Die Tarifparteien haben diese nach dem Scheitern der Verhandlungen heute Nacht neu vereinbart.

 

Seitens der Gewerkschaft Verdi wurde folgende Stellungnahme abgegeben:

Tarifverhandlungen zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes ohne Ergebnis – ver.di und Arbeitgeber rufen die Schlichtung an

Die Tarifverhandlungen zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) zur Aufwertung des Sozial- und Erziehungsdienstes sind am frühen Donnerstag (4. Juni 2015) ohne Ergebnis geblieben. Zuvor hatten beide Tarifvertragsparteien seit Montagabend versucht, eine Lösung im Tarifkonflikt zu finden. „Es war uns genauso wie den Arbeitgebern klar, dass für eine Einigung von beiden Seiten Bewegung notwendig ist. Dazu waren beide Seiten bereit. Unser Ziel war eine generelle Aufwertung der Sozial- und Erziehungsberufe. Leider ist es in den Verhandlungen nicht gelungen, gegenseitige Vorschläge so weit zu konkretisieren, dass dies zu einem annehmbaren Ergebnis geführt hätte“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske am Donnerstag in Berlin.

Um keine Möglichkeit zur Lösung der Tarifauseinandersetzung auszulassen, haben sich ver.di und die VKA darauf verständigt, die Schlichtung anzurufen. Nach der geltenden Schlichtungsvereinbarung beginnt am kommenden Sonntag, 7. Juni 2015, die Friedenspflicht und wird der unbefristete Streik ausgesetzt.

Über den Verlauf der Verhandlungen werden Verhandlungsführer und Verhandlungskommission von ver.di am heutigen Donnerstag die Vertreterinnen und Vertreter der streikenden Beschäftigten aus den Sozial- und Erziehungsberufen bei der zweiten bundesweiten Streikdelegiertenkonferenz in Frankfurt am Main informieren, die Streikdelegierten werden dann auch über die weiteren Schritte beraten.

 

 

   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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