Kita-Streik: Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor

Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für die verschiedenen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst / Tarifverhandlungen werden am Mittwoch fortgesetzt

Tarifverhandlungen im Sozial- und Erziehungsdienst

Schlichter schlagen differenzierte Erhöhungen vor

Einvernehmlicher Schlichterspruch: Unterschiedliche Steigerungen für die verschiedenen Berufsgruppen im Sozial- und Erziehungsdienst / Tarifverhandlungen werden am Mittwoch fortgesetzt

Bad Brückenau. Die beiden Schlichter in den Tarifverhandlungen für den Sozial- und Erziehungsdienst, Georg Milbradt und Herbert Schmalstieg, haben am heutigen Dienstag ihren einvernehmlichen Schlichterspruch in Bad Brückenau vorgestellt. Inhalt: Differenzierte Erhöhungen für die unterschiedlichen Gehaltsgruppen, aber keine Steigerung um die von den Gewerkschaften geforderten durchschnittlichen zehn Prozent.

„Eine abschließende Bewertung des Schlichterspruchs ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Klar ist: Das Gesamtvolumen des Schlichterspruchs ist für die kommunalen Arbeitgeber außerordentlich schwierig, auch wenn es deutlich unter den Gewerkschaftsforderungen lieget“, so Oberbürgermeister Ulrich Mädge (Lüneburg), der für die VKA Mitglied der Schlichtungskommission war. „Wir haben diesem Ergebnis zugestimmt, um die Belastungen für die Kinder und ihre Eltern durch die Streiks endgültig zu beenden.“

Das Gesamtsystem der Gehaltstabelle für den Sozial- und Erziehungsdienst bleibt unverändert. Die Werte der Gehaltstabelle werden für acht der 17 Entgeltgruppen angehoben. Die Steigerungen in der größten Gruppe, Erzieher/innen mit Grundtätigkeit, betragen durchschnittlich 3,3 Prozent. Für die Beschäftigten ergeben sich dadurch Zugewinne zwischen 33 und 160 Euro. Auch für weitere Tätigkeitsfelder des Sozial- und Erziehungsdienstes (u.a. Kinderpfleger, Kita-Leitungen, Sozialarbeiter, handwerklicher Erziehungsdienst) sieht der Schlichterspruch Verbesserungen vor.

Die VKA-Vertreter in der Schlichtungskommission haben beiden Schlichtern für ihre intensive Arbeit gedankt. Die Arbeitgeber- und die Gewerkschaftsvertreter in der Schlichtungskommission haben dem Schlichterspruch mehrheitlich zugestimmt. Der Schlichterspruch geht nun als Einigungsempfehlung an die Tarifvertragsparteien, die am Mittwoch Abend die Tarifverhandlungen wieder aufnehmen werden. „Positiv ist aus unserer Sicht, dass die beiden Schlichter eine einvernehmliche Einigungsempfehlung erarbeitet haben“, so VKA-Hauptgeschäftsführer Manfred Hoffmann, der auch Mitglied der Schlichtungskommission. „Nun geht es darum, den Schlichterspruch am Mittwoch und Donnerstag in den endgültigen Tarifabschluss zu übersetzen.“



Die komplette Schlichterspruch: siehe Anlage und auf: www.vka.de.

 
Anlage:

Einigungsempfehlung der Schlichtungskommission



Quelle: Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

 

 

 

   
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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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