Informationsveranstaltung zum Aller-Leine-Tal und Förderprogramm LEADER. Unter dem Motto "Regionale Entwicklung findet vor Ort statt" lädt das Regionalmanagement des Aller-Leine-Tals am 3., 9. und 15. März jeweils zu einer Informationsveranstaltung zum Thema LEADER nach Dörverden, Hambühren und Hademstorf ein.

Aller Leine Tal

 

Pressemitteilung

 

EU-Förderung im Aller-Leine-Tal: Regionale Entwicklung findet vor Ort statt

1. Informationsveranstaltung zum Aller-Leine-Tal und Förderprogramm LEADER

Unter dem Motto "Regionale Entwicklung findet vor Ort statt" lädt das Regionalmanagement des Aller-Leine-Tals am 3., 9. und 15. März jeweils zu einer Informationsveranstaltung zum Thema LEADER nach Dörverden, Hambühren und Hademstorf ein. Interessierte Bürgerinnen und Bürger des Aller-Leine-Tals, bestehend aus den Gemeinden Dörverden und Kirchlinteln, Hambühren, Wietze und Winsen (Aller) sowie den Samtgemeinden Ahlden, Rethem (Aller) und Schwarmstedt, sind herzlich willkommen, um ihre Impulse und Ideen für die Entwicklung des Aller-Leine-Tals einzubringen.

Wieder einmal hat es das Aller-Leine-Tal geschafft. Nach den beiden erfolgreichen europäischen LEADER-Förderperioden 2000-2006 und 2007-2013 konnte die Region erneut mit ihrem Regionalen Entwicklungskonzept überzeugen und sich auch dieses Mal im niedersächsischen LEADER-Wettbewerbsverfahren behaupten. Seit Anfang des Jahres stehen dem Aller-Leine-Tal 2,4 Millionen Euro Fördergelder aus dem Förderprogramm LEADER für die zukünftige Entwicklung der Region und die Umsetzung von Projekten zur Verfügung.

Das Regionale Entwicklungskonzept steht unter dem Motto "Hier fließt Energie" und bildet die Grundlage der Zusammenarbeit im Aller-Leine-Tal. Zentraler Entwicklungsansatz der Region sind die Aktivitäten zur 100%-EnergieRegion+, denn das Aller-Leine-Tal möchte sich zu einer Region entwickeln, die bei Nutzung aller Ressourcen aus regenerativen Energien mehr Energie erzeugt als sie verbraucht. Die überschüssige Energie soll insbesondere an benachbarte Kleinstädte im ländlichen Raum, wie z.B. die direkt an das Aller-Leine-Tal angrenzenden Kreisstädte Celle und Verden, weitergegeben werden.

In der aktuellen Förderperiode 2014-2020 werden Projekte, die sich in die regionale Entwicklungsstrategie einfügen, in den Handlungsfeldern "Klimaschutz mit ENERGIE", "Orte mit ENERGIE", "Menschen mit ENERGIE" und "Tourismus mit ENERGIE" aus dem Regionalen Entwicklungskonzept gefördert.

Im Rahmen der LEADER-Informationsveranstaltungen an drei verschiedenen Orten und Tagen erhalten die Bürgerinnen und Bürger der Region Informationen zum Regionalen Entwicklungskonzept sowie Antworten auf Fragen rund um LEADER und das Aller-Leine-Tal: Was steckt hinter dem Förderprogramm LEADER und welche Bedeutung hat es für die Region? Wo sollen in Zukunft Schwerpunkte der regionalen Entwicklung gesetzt werden? Was ändert sich im Vergleich zur vergangenen Förderperiode und was bedeutet das für die Umsetzung neuer Projekte?

LEADER-Informationsveranstaltung
am 03.03.2016 um 19 Uhr,
Kulturgut Ehmken Hoff
(Kulturcafé) in Dörverden
am 09.03.2016 um 19 Uhr,
Hotel Zur Heideblüte
in Hambühren
am 15.03.2016 um 19 Uhr,
Eberhard-Schwarz-Halle
in Hademstorf


Bei Fragen zu den Informationsveranstaltungen, zur LEADER-Förderung oder bei Projektideen steht Regionalmanagerin Jeanett Garthof vom Büro KoRiS – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung – gerne zur Verfügung (0511/590974-30 oder garthof@koris-hannover.de).

 

Ansprechpartnerin bei redaktionellen Fragen:

KoRiS – Kommunikative Stadt- und Regionalentwicklung,
Jeanett Garthof (0511-59097430, garthof@koris-hannover.de)

 

   
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06.03.2024

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14.12.2023

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04.12.2023

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23.10.2023

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
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Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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