Neuwahl des Senioren- & Behinderten-Beirates der SG Schwarmstedt

"Der Senioren- und Behinderten-Beirat der Samtgemeinde Schwarmstedt wurde im März 1999 vom Samtgemeinde-Rat aus der Taufe gehoben. Damit trug der Rat der demografischen Entwicklung in unserer Gemeinde Rechnung. Um vorhandenen Aktivitäten im Bereich der Seniorenarbeit keine Konkurrenz zu machen, ist die Arbeit des Beirates auf politische Bereiche beschränkt (keine Kaffeefahrten).

Er ist das Bindeglied zwischen den alternden und behinderten Bürgern und der Verwaltung sowie der Gesellschaft allgemein. Der Beirat ist mit beratender Funktion in den Ausschüssen der Samtgemeinde für "Öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Bürgerdienst,"Wirtschaftsförderung, Infrastruktur und Umwelt" sowie für "Sport, Jugend, Kultur und Soziales" vertreten. Der Senioren- und Behinderten-Beirat ist Mitglied im Landessenioren-Rat Niedersachsen und politisch unabhängig.

Der aktive Vorstand hält jeden Monat eine öffentliche Sitzung ab, deren Termin stets in der lokalen Presse veröffentlicht wird. Die politischen Parteien sind aufgefordert, Vertreter zu entsenden. Öffentliche Veranstaltungen zu einschlägigen Themen, z.B. Erbrecht, Wohnen im Alter oder Patientenverfügung, finden bei Bedarf statt.

Die aktiven Mitarbeiter sind ehrenamtlich tätig und nicht befugt, verbindliche Auskünfte in Fachfragen zu erteilen. Sie helfen Ihnen aber, den richtigen Ansprechpartner zu finden. Der Senioren- und Behinderten-Beirat kümmert sich um Dinge, die ihm bekannt gemacht werden. Deshalb sind Hinweise aus der Bevölkerung die Arbeitsgrundlage für den Beirat. Der Beirat ist im Lenkungsausschuss des Präventionsrates vertreten, damit in unserer Gemeinde Senioren-  und Behindertendiskriminierung rechtzeitig Einhalt geboten werden kann.

Der Beirat bedarf dringend der Unterstützung kreativer und schöpferisch tätiger Personen zur Entwicklung einer Seniorenkultur. Angesprochen sind hier die Senioren von morgen und die jungen Menschen von gestern. Auch ältere und behinderte Menschen sollen sich in unserer Gemeinde wohlfühlen und Zugang zu allen öffentlichen und sozialen Einrichtungen erhalten."

Sollte dieser Text Ihr Interesse geweckt und Sie angeregt haben, in diesem Gremium aktiv mitzuarbeiten, dann kommen Sie bitte am Donnerstag, den 26. Januar 2017 um 16.00 Uhr in das Schwarmstedter Senioren-Büro, Hauptstraße 4. Dort erhalten Sie weitere, die aktuelle Situation des Beirates betreffende Informationen und sind herzlich eingeladen, bei Tee, Kaffee und Keksen an der Neuwahl unserer Seniorinnen- und Seniorenvertretung teilzunehmen.

Quelle: Senioren und Behindertenbeirat

 

 

 

   
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25.03.2024

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bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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