Auf dem Weg zur 100 % EnergieRegion+

Das Aller-Leine-Tal und die Samtgemeinde Schwarmstedt sind auf dem Weg zur 100 Prozent-Plus-Region, freut sich  Samtgemeindebürgermeister Björn Gehrs. So setzt sich das Aller-Leine-Tal – wieder einmal – ehrgeizige Ziele:
Es will beispielhaft für eine ländlich geprägte großflächige Region die Energieversorgung für Strom und Wärme von fossilen und atomaren Brennstoffen auf eine Versorgung aus 100 % regenerativen Energiequellen umstellen.
Grundlage dafür ist eine umfassende Studie, die unter anderem vom Land Niedersachsen gefördert wurde. Die Ergebnisse der Studie haben die Bearbeiter und Vertreter der Region nun den Mitgliedern der Gemeinde- und Samtgemeinderäte in zwei regionalen Veranstaltungen vorgestellt.

Die Region ist Modell und Vorbild für andere – das Land Niedersachsen hat das Aller-Leine- Tal als Referenzregion ausgewählt und will die Ergebnisse der Studie für die eigenen Aufgaben "Entwicklung des ländlichen Raums" nutzen. Dies ist Chance und Verpflichtung für die Region zugleich: Die modellhafte Studie gibt weiteren Rückenwind, um die Energieversorgung umzustellen. Und sie enthält konkrete Projekte, deren Umsetzung nun ansteht. Maßstab für die Region und die Studie ist eine umwelt- und sozialverträgliche Entwicklung. Das heißt: Alle Interessen sind einzubinden, wenn die weitere Umstellung der Energieversorgung erfolgt. Im besten Fall haben alle etwas davon – deshalb blickt die Studie auf die unterschiedlichen Ansprüche der regionalen Akteure und sucht nach gemeinsamen Interessen - mit Land- und Forstwirtschaft, Natur- und Landschaftsschutz, Siedlungs-entwicklung, Tourismus und weiteren Bereichen. Langfristiges Ziel ist es, das Aller-Leine-Tal zu einer Region, die mehr Energie erzeugt als verbraucht, zu entwickeln.

Inhalte der Studie

Die Studie umfasst folgende Inhalte:
  • - Bestandsanalyse, insbesondere der Energie-versorgung und des Energieverbrauchs
  • - Potenzialanalyse, zum Beispiel der Potenziale zur Energieeinsparung, zur Steigerung der Energieeffizienz sowie für den Ausbau erneuerbarer Energien und nachwachsender Rohstoffe sowie der finanziellen Wert-schöpfung für die Region
  • - Leitbild und Szenarien für die Umstellung der Energieversorgung
  • - Handlungsschwerpunkte sowie Maßnahmen und Leitprojekte
  • - Umsetzungsplan mit Angaben zur Struktur der zukünftigen Zusammenarbeit, der institutionellen Verankerung, der Öffentlichkeitsarbeit, einem Finanzierungskonzept und Vorschlägen zur Erfolgskontrolle
Ergebnisse – einige Schlaglichter

Die Analyse zeigt: Bei der Stromversorgung steht das Aller-Leine-Tal bereits heute sehr gut da - inzwischen produziert die Region selbst soviel Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie sie verbraucht. Anders sieht es bei der Wärme aus: Hier klafft noch eine große Lücke zwischen Bedarf und Produktion vor Ort. Die andere Stellschraube für das Aller-Leine-Tal, um das Ziel "100% EnergieRegion+" zu erreichen, ist der Energieverbrauch. Je weniger Energie die Region benötigt, desto eher erreicht sie die Vollversorgung aus eigener Produktion und kann auch andere mitversorgen. Beispielhaft zeigen dies die Ergebnisse für die Sanierung des Gebäudebestandes: Bei optimaler Sanierung verbraucht ein Gebäude aus den 50er Jahren nur noch etwa ein Viertel der Energie. Wenn es um regenerative Energien geht, ist das Aller-Leine-Tal bereits heute weit vorne,. Trotzdem gibt es noch Ausbaumöglichkeiten, zum Beispiel bei der Solarthermie. Bei anderen regenerativen Energiequellen sind die Möglichkeiten zum Teil bereits ausgeschöpft: Bei den Flächenanteilen für Energiepflanzenanbau gilt es zum Beispiel, die Interessen von Landschafts- und Naturschutz und eine mögliche Nutzungskonkurrenz mit der Nahrungs- und Futtermittelproduktion zu beachten. Wichtiges Thema ist hier deshalb vor allem die Abwärmenutzung. Neben den Auswirkungen auf Energieversorgung und die möglichen CO2-Einsparungen hat die Studie auch ermittelt, welche finanzielle Wertschöpfung für die Region möglich ist, wenn sie ernst macht mit dem Ziel "100% EnergieRegion+". Um zur "100% EnergieRegion+" zu werden, schlägt die Studie zum einen drei Modellprojekte vor: Regionale Wärmenetze auf Basis von Holzpellets, lokale Nahwärmenetze auf Basis mitteltiefer Geothermie und lokale Wärmenetze aus Basis von Wärme aus Fließgewässern.
Darüber hinaus macht die Studie deutlich, dass zum Beispiel auch im Bereich der Effizienzsteigerung großer Handlungsbedarf besteht. Hier spielt die Gebäudesanierung eine wichtige Rolle. Alle müssen also mitmachen, wenn die Region mit ihrem Konzept Erfolg haben will.
 
Lenkungsgruppe ALT EnergieRegion
   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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