Die Energiewende in der LEADER-Region Aller-Leine-Tal schreitet durch aktive und engagierte Akteure vor Ort stetig voran. Immer neue und innovative Projekte werden entwickelt, um das selbst gesteckte Ziel 100 % Energieregion+ zu erreichen

Aller Leine Tal

Das Aller-Leine-Tal knüpft Partnerschaften im Klimaschutz

Aller-Leine-Tal. Die Energiewende in der LEADER-Region Aller-Leine-Tal schreitet durch aktive und engagierte Akteure vor Ort stetig voran. Immer neue und innovative Projekte werden entwickelt, um das selbst gesteckte Ziel 100 % Energieregion+ zu erreichen. Insbesondere in den Bereichen E-Mobilität und E-Carsharing tut sich im Aller-Leine-Tal einiges.

Hintergrund des Bestrebens nach Elektro-Mobilität und E-Carsharing ist der allgegenwärtig diskutierte Klimawandel. Um das ambitionierte Ziel des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, nämlich den Anstieg der globalen Durchschnitttemperatur unter 2°C zu halten, sind unter anderem drastische Veränderungen im Verkehrswesen erforderlich. Treibhausemissionen müssen verringert werden, was insbesondere durch innovative Elektromobilitäts-Lösungen im Transportsektor erreicht werden soll. Dafür müssen jedoch die Bürgerinnen und Bürger von der Praktikabilität der E-Autos überzeugt werden. Besonders wichtig ist es, der Bevölkerung die Möglichkeit zu bieten, E-Autos selbst auszuprobieren. Aus diesem Grund haben Akteure des Aller-Leine-Tals beim Projekt „Maßnahmen Twinning“ im Themenfeld „E-Carsharing im ländlichen Raum“ teilgenommen, was vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative gefördert wurde.

Im Rahmen des Maßnahmen-Twinning „E-Carsharing im ländlichen Raum“ entwickelten Akteure aus dem Aller-Leine Tal parallel zu den Twinning-Partnern aus der Gemeinde Klixbüll in Schleswig-Holstein sowie aus der Stadt Hilchenbach (Grund) in Nordrhein-Westfalen innovative E-Carsharingideen. Dabei standen sie im engen Austausch mit dem Institut dezentrale Energietechnologien, Kassel, die als Bera-ter für das Maßnahmen-Twinning zuständig waren. Im November 2017 wurde der Region Aller-Leine-Tal eine Urkunde überreicht, die die erfolgreiche Teilnahme am Maßnahmen-Twinning bescheinigt.

Die Idee des Carsharings, also des „Auto teilen“, ist nicht neu. Ein Auto wird gemeinsam genutzt, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Carsharings zahlen Gebühren für die Nutzung. Aus vielen Vereinen sind in den Städten inzwischen professionelle Anbieter hervorgegangen. Gerade in Städten können so viele Bewohnerinnen und Bewohner ganz auf ein eigenes Auto verzichten. Seit Jahren steigen die Nutzerzahlen von Carsharingmodellen.

Das Konzept hat das Aller-Leine-Tal auf den ländlichen Raum übertragen. Akteure, schwerpunktmäßig aus Dörverden, aber auch aus anderen Orten des Aller-Leine-Tals, haben sich zu einer Arbeitsgruppe zusammengefunden, die die Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG gründeten und mit dieser Rechtsform das „allerauto“ betreiben. Grund für die Namensgebung ist, dass das E-Carsharing-Projekt in der gesamten LEADER-Region aktiv sein möchte und mehrere Gemeinden ansteuern soll.

Für das E-Carsharing-Projekt wurden Bedarfsabfragen getätigt und Probefahrten in E-Fahrzeugen an-geboten, um ausreichend Interessenten zu finden. Durch LEADER-Mittel wurden mittlerweile vier Elektrofahrzeuge - zwei Renault ZOE und zwei Nissan eNV 200 - für die beiden ersten Standorte in Dörverden-Westen und Schwarmstedt erworben.

Seit Freitag, den 29. Juni 2018 sind die E-Autos in den Probebetrieb gegangen, um eventuelle Unstim-migkeiten vor der offiziellen Eröffnung des „allerautos“ am 23.August in Dörverden-Westen auszumerzen. Derzeit wird zudem noch an einer Verbesserung der internetbasierten Buchungssoftware gearbeitet, auf der später die Autos gebucht werden können.

Die Ausweitung des Angebotes durch Standorte in weitere Gemeinden im Aller-Leine-Tal ist zudem geplant, einige Gemeinden haben bereits Interesse bekundet. Weitere interessierte Orte im Aller-Leine-Tal können sich gerne direkt an die Genossenschaft wenden (E-Mail an: info@realweg.de).


Foto (Urheber: Regional- und Energiegenossenschaft Aller-Leine-Weser eG): E-Car-sharing ist kinderleicht



 

 

   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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