Strauchschnittsammlung der Abfallwirtschaft Heidekreis

Ab 22. Oktober 2018 startet die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) wieder mit der herbstlichen Strauchschnittsammlung im ganzen Kreisgebiet. Sie dauert bis zum 16. November. Pro Grundstück werden bis zu einem Kubikmeter kostenlos mitgenommen.

Wieder Strauchschnitt-Abfuhr der AHK
Die Abfallwirtschaft Heidekreis sammelt ab 22. Oktober

Ab 22. Oktober 2018 startet die Abfallwirtschaft Heidekreis (AHK) wieder mit der herbstlichen Strauchschnittsammlung im ganzen Kreisgebiet. Sie dauert bis zum 16. November. Pro Grundstück werden bis zu einem Kubikmeter kostenlos mitgenommen. Die genauen Termine sind in der aktuellen Abfallbroschüre enthalten. Außerdem stehen die Abfuhrzeiten im Webkalender und auch in der Abfall-App.

Weil die Sträucher und Äste per Hand verladen werden müssen, sollen die Grünabfälle nur in handlichen Bündeln geschnürt werden. Maximal 30 Kilogramm darf das Bündel wiegen. "Wir hatten auch schon Bündel, die so schwer waren, dass wir sie liegen lassen mussten," weiß Kundenberater Thomas Heinecke zu berichten. Nur mit Sisal- und Hanfbändern zusammengebundene Sträucher werden akzeptiert. Anderes Material wie Draht oder Plastikschnüre würden die Verwertung sonst erschweren.

Das Schnittgut soll sichtbar ab 6 Uhr an der Straße liegen, nicht vor einer Hecke oder ähnlichem Grün. Dann nämlich könnten die Bündel in der morgendlichen Dunkelheit leicht übersehen werden. Die Äste dürfen aus technischen Gründen maximal 2 Meter lang sein und einen Durchmesser von höchstens 15 Zentimetern haben. Je Haushalt werden bis zu einem Kubikmeter Schnittgrün mitgenommen. Stubben und ähnliche Wurzelreste mit einem größeren Durchmesser dürfen, sofern sie nicht zerkleinert werden können, ausnahmsweise über die Restmülltonne entsorgt werden. Die Biotonne als „Entsorgungsinstrument“ scheidet aus, weil Wurzelreste auf der Kompostanlage nicht aufbereitet werden können. Für kurze Schnittreste oder Laub empfiehlt Heinecke die Garten- oder die Biotonne der Abfallwirtschaft Heidekreis.

Auch die Betreiber der beiden Kompostanlagen sowie der Wertstoffhof Walsrode nehmen Grünabfälle an: Die Anlage Alvern (bei Munster) ist mittwochs von 14 bis 16 Uhr und freitags von 13 bis 16 Uhr geöffnet. Die Bomlitzer Anlage nimmt dienstags von 8 bis 10 Uhr und freitags von 16 bis 18 Uhr Grüngut entgegen, zusätzlich bis Ende November auch jeden Samstag von 9 bis 11 Uhr. Sie befindet sich im Gewerbegebiet Bayershof. Der Wertstoffhof Walsrode ist montags, dienstags, donnerstags und freitags von 9 bis 16:30 Uhr geöffnet. Mittwochs und samstags ist dort auf von 9 bis 13:30 Uhr.

Doch umsonst ist diese Entsorgung der herbstlichen Organik nicht. Bei den Kompostanlagen und dem Wertstoffhof Walsrode können die Anlieferer bar bezahlen: 2,50 € der halbe Kubikmeter. An den mobilen Sammelplätzen kostet es genauso viel. „Bezahlt“ wird dort jedoch nur mit Grüngutmarken, die bei diversen Verkaufsstellen erhältlich sind.

   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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