Wasserversorger bitten um sparsamen Umgang mit Trinkwasser

PRESSEMITTEILUNG Stadtwerke Böhmetal

Kommt der nächste Hitzesommer?

Walsrode.

Mit Höchsttemperaturen nahe an 40 Grad hat der Sommer 2019 in den letzten Wochen
bereits spürbar seinen Einzug gehalten. Eine Wiederholung des Hitzesommers 2018
scheint angesichts dieser Spitzenwerte nicht mehr ausgeschlossen.

Wie im Vorjahr erreichen die Wasserwerke der Stadtwerke Böhmetal GmbH bzw. des
Wasserverbandes Heidekreis die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit.

Bereits im Juni 2019 ist der Trinkwasserverbrauch spürbar hochgeschnellt. Beträgt die durchschnittliche Tagesabgabemenge beider Versorger rund 12.000 m3, so werden aktuell Spitzenverbräuche von fast 20.000 m3 in 24 Stunden erreicht.

Auch wenn der Grundwasserpegel davon noch nicht betroffen ist, so hat der Mehrverbrauch deutliche Auswirkungen auf die Auslastung der gesamten Technik in den Wasserwerken, die bei dieser Abnahmesteigerung im Grenzbereich arbeitet.

Stadtwerke und Wasserverband appellieren an alle Kunden, Trinkwasser sparsam und überlegt einzusetzen.

Auf das Befüllen von Pools und das Bewässern von Gärten oder Rasenflächen sollte aktuell soweit als möglich verzichtet werden, sofern dazu Trinkwasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz notwendig ist. Dies gilt natürlich auch für Sportplätze und Parkanlagen.

Zu beobachten ist nun, wie diese Wetteränderungen als eine Folge des Klimawandels in den nächsten Jahren die Trinkwasserbereitstellung verändern werden. Die Folgen für den Grundwasserstand, die Wasseraufbereitung und nicht zuletzt die Verteilanlagen und deren
Leistungsfähigkeit sind dabei wesentliche Bewertungsgegenstände. Die Stadtwerke Böhmetal und der Wasserverband Heidekreis arbeiten daher schon seit mehreren Jahren daran, durch den Ausbau der Zusammenarbeit die Trinkwasserversorgung für den südlichen Heidekreise auch langfristig sicher zu stellen. Ohne zusätzliche Investitionen in die technischen Anlagen und die Erschließung weiterer Gewinnungsgebiete ist dies jedoch
erkennbar nicht möglich.

In Deutschland und vielen anderen Industrienationen ist die Versorgung mit Trinkwasser - unserem Lebensmittel Nr. 1 - so selbstverständlich geworden, dass sie als Dienstleistung für Gesundheit und Lebensqualität kaum noch wahrgenommen wird. In anderen Regionen unseres Globus ist dies nicht selbstverständlich – rund ein Viertel der Weltbevölkerung ( ca 2 Mrd. Menschen) hat keinen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser.

Grund genug für uns, mit diesem kostbaren Gut wohlüberlegt umzugehen...

 

 

 

   
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bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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