Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer 

Saubere Straßen und Gehwege sind für uns alle eigentlich eine Selbstverständlichkeit und niemand möchte, dass der Straßenabschnitt vor der eigenen Haustür irgendwann einen verwahrlosten Eindruck macht.

Pressemitteilung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Saubere Straßen und Gehwege sind für uns alle eigentlich eine Selbstverständlichkeit und niemand möchte, dass der Straßenabschnitt vor der eigenen Haustür irgendwann einen verwahrlosten Eindruck macht.

Dabei ist vielen Grundstückseigentümern vielleicht gar nicht bewusst, dass sie hier selbst in der Verpflichtung stehen. Die Samtgemeinde Schwarmstedt hat nämlich die Reinigungspflicht für die Straßen innerhalb der geschlossenen Ortschaften auf die Eigentümer der an der Straße liegenden Grundstücke übertragen. Aus diesem Grund werden von der Samtgemeinde auch keine Straßenreinigungsgebühren erhoben.

Zu den der Straßenreinigung unterliegenden Straßen gehören die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, Fahrbahnen (bei Fahrbahnen bezieht sich die Straßenreinigungspflicht nur auf die Gosse, nicht auf die Fahrbahn selbst), Gehwege einschließlich gemeinsamer Rad- und Gehwege, Radwege, Parkspuren, Durchlässe und Brücken sowie Grün-, Trenn-, Seiten- und Sicherheitsstreifen innerhalb der geschlossenen Ortslage unabhängig von der Art der Befestigung.

Die Reinigung ist dabei nach Bedarf, aber mindestens einmal wöchentlich durchzuführen.

Zu den Reinigungsarbeiten gehören:
- die Beseitigung von Schmutz, Laub, Schlamm und jeglichen weiteren Fremdkörpern, die den Verkehr behindern oder sogar gefährden.
- das Entfernen von Gras und Unkraut vom befestigten Straßenkörper, also Seitenraum und Gehweg.
- das Zurückschneiden von Bäumen, Sträuchern, Büschen u. ä. bis an die Grundstücksgrenze, denn auch durch überhängende Zweige und zugewachsene Seitenräume kann es zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr kommen.
- auch unübliche Verunreinigungen wie z.B. Abfälle durch Bauarbeiten, Unfälle, landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge o. ä. sind unverzüglich zu beseitigen.
- Insbesondere ist auch eine regelmäßige Reinigung der Gossen entlang der Fahrbahnen unerlässlich, damit sie das anfallende Regenwasser aufnehmen und ableiten können, ohne dass Sand und Schmutz in den Regenwasserkanal gespült oder Gullys verstopft werden.
- Schmutz, Laub und sonstiger Unrat dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in Rinnsteine, Gossen, Gräben, Einlaufschächte der Straßenkanalisation, Regeneinläufe oder auf Hydrantendeckel und Kontrollschächte der Versorgungsleitungen gekehrt oder geschüttet werden.

An diese Vorgaben müssen sich auch Personen halten, welche aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen die Arbeiten nicht selbst durchführen können. Sie sind dazu verpflichtet, ggf. jemanden mit diesen Arbeiten zu beauftragen.

Bitte kommen Sie Ihrer Reinigungspflicht nach und helfen Sie dabei, ein sauberes Ortsbild zu erhalten. Für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bedankt sich die Samtgemeinde Schwarmstedt schon einmal im Voraus.

Schwarmstedt, den 11.11.2019               Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

                gez. Gehrs

 

 

   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
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