Samtgemeinde Schwarmstedt unterstützt Planungen eines Neubaus des Heidekreisklinikums am Standort Bad Fallingbostel

Am 26. Juni 2020 hat der Kreistag mit Mehrheit der Stimmen, als Standort für die Planungen eines Krankenhausneubaus in zentraler Lage im Landkreis Heidekreis den Suchbereich F4 auf Basis der Gutachtervorschläge zugestimmt. Die Ratsmitglieder der Samtgemeinde Schwarmstedt sind sich einig, dass im angestrebten Neubau eines Klinikums im Heidekreis viele Chancen liegen.

Einstimmiger Beschluss im Samtgemeinderat am Donnerstag, 1.10.2020

Der Samtgemeinderat hat einstimmig folgende Resolution gefasst:

Die Samtgemeinde Schwarmstedt unterstützt die Planung eines Neubaus des Heidekreisklinikums am Standort Bad Fallingbostel (F4).

Am 26. Juni 2020 hat der Kreistag mit Mehrheit der Stimmen, als Standort für die Planungen eines Krankenhausneubaus in zentraler Lage im Landkreis Heidekreis den Suchbereich F4 auf Basis der Gutachtervorschläge zugestimmt. Die Ratsmitglieder der Samtgemeinde Schwarmstedt sind sich einig, dass im angestrebten Neubau eines Klinikums im Heidekreis viele Chancen liegen.

Dabei ist der Neubau ein wichtiger Teil eines medizinischen Gesamtkonzeptes. Wir wollen durch Vorhalten aller Fachabteilungen unter einem Dach mehr medizinische Angebote an einem Standort für alle Bürgerinnen und Bürger des Heidekreises erreichen.  Ziel dabei ist, eine möglichst optimale qualitative, in die Zukunft gerichtete Gesundheitsversorgung.

Gesundheitsleistungen (Behandlungen) werden wegen des medizinischen Fortschrittes immer häufiger ambulant durchgeführt. Deshalb kommt dem Zusammenwirken eines leistungsfähigen Krankenhauses und ambulanten Versorgungszentren (Family-Center) in Walsrode und Soltau eine große Bedeutung zu. In diesem Gesamtkonzept spielt ebenso die Vernetzung zu den Haus- und Fachärzten eine große Rolle.

Der Heidekreis kann sich den bisherigen Defizitausgleich für zwei Krankenhäuser in Höhe von durchschnittlich jährlich ca. 10 Mio. € nicht dauerhaft leisten. Durch den Neubau eines zentralen Klinikums könnte eine solche Bezuschussung entbehrlich, die Arbeitsbedingungen für alle Mitarbeiter*innen verbessert und vor allen Dingen als ‚Lehrkrankenhaus‘ die Mitarbeitergewinnung befördert werden.

Die generelle Entscheidung ob ein neues Krankenhaus gebaut wird, wird durch den Kreistag getroffen, wenn alle Zahlen, Daten und Fakten für diese zukunftsweisende Entscheidung vorliegen. Voraussichtlich im Frühjahr/Sommer müssen Detailfragen geklärt werden: Medizinisches Gesamtkonzept, Nachnutzung Standorte Soltau und Walsrode, Gesamtkosten Neubau.  Der Eigenanteil des Landkreises und das Finanzierungsgesamtkonzept müssen im weiteren Abstimmungsprozess mit entsprechenden Beschlüssen detailliert beraten werden. Dies ist in hohem Interesse unserer Samtgemeinden und Städte unseres Landkreises, da wir mit der Umlage der Kommunen auch unseren Anteil beisteuern werden und wollen.

Um den demokratischen Beschluss über Parteigrenzen hinweg, eines möglichen Neubaus zu unterstützen, steht die Samtgemeinde Schwarmstedt den weiteren Planungsprozess des HKK und des Landkreises in Sachen Neubau unterstützend, konstruktiv gegenüber.

Ziel ist es, dass die zugesagten Fördermittel in Höhe von 130 Mio. € für die Umsetzung eines Neubaus des HKK gesichert bleiben.

Ohne eine solche Finanzierungshilfe seitens des Bundes und des Landes ist ein Neubau für den Heidekreis nicht zu realisieren. Dazu bedarf es bis Ende September 2021 die „Haushaltsunterlage Bau“ (HU Bau) beim zuständigen Sozialministerium vorzulegen. Der Prozess vom Tag der Entscheidung für einen Standort bis zur Fertigstellung der benötigten HU-Bau dauert nach Aussage der Planer und des Landrates insgesamt ca. 15 Monate (inkl. vorgeschriebenen Architektenwettbewerb etc.).

Für den jetzt demokratisch beschlossenen Suchraum F4 ist somit die Zeitschiene bereits sehr eng, für ein Abweichen auf einen anderen Standort sind vergaberechtliche Bestimmungen zu beachten. Ein anderer als der demokratisch beschlossene Standort lässt sich somit nicht realisieren.

Deshalb ist das bereits gestartete Bürgerbegehren und ein eventuell anschließender Bürgerentscheid, welche einen Standort „bei Dorfmark“ fordern, rechtlich zwar zulässig, würde aber nicht zu einem Neubau „bei Dorfmark“ führen, sondern den Neubau eines Klinikums in Gänze verhindern und mit einem Sperrvermerk von zwei Jahren belegen.

Daher unterstützen die Ratsmitglieder des Samtgemeinderates Schwarmstedt den getroffenen Kreistagsbeschluss vom 26. Juni 2020.

Samtgemeinde_Schwarmstedt_Resolution_Heidekreisklinikum_Oktober2020.pdf

 

 

   
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bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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