Die Gelben Tonnen kommen

Ab dem 26. Oktober lässt die AHK rund 50.000 Gelbe Tonnen im gesamten Kreisgebiet verteilen. Diese Aktion dauert bis zum Jahresende. Verteilt werden die Behälter automatisch. Eine Bestellung durch die Bürgerinnen und Bürger ist nicht erforderlich. Für sie sind die Verteilung und auch die späteren Leerungen kostenlos. Die Sammlung, Sortierung und Verwertung wird bundesweit durch die Dualen Systeme organisiert und über die Hersteller und den Handel finanziert. Das bedeutet, dass beim Kauf einer Verpackung bereits deren Entsorgung enthalten ist.

Es gibt 240-Liter-Tonnen mit vierwöchentlicher Leerung  und 1.100-Liter-Großbehälter mit 14-täglicher Abfuhr. Ein 240-Liter-Behälter fasst den losen Inhalt von bis zu sechs Säcken. Um das Volumen optimal auszunutzen, empfiehlt der Kundenberater der AHK, Thomas Heinecke, die Verpackungen leicht zusammen zu drücken und lose in die Tonne zu werfen. „Bitte testen Sie die Gelbe Tonne erst einmal für ein paar Wochen. "Wer feststellt,“ so Heinecke weiter, „ dass das Behältervolumen nicht ausreicht, kann uns gerne kontaktieren.“

Die Gelben Säcke dürfen am jeweiligen Abfuhrtag noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres an der Straße bereitgestellt werden. Ab dem 01.01.2021 erfolgt keine Abholung der Gelben Säcke mehr. Geleert werden die festen Behälter ab 2021 von der Firma Nehlsen Cohrs. Die Leerungstermine werden vor Jahresende in der alljährlichen Abfallbroschüre, in der App und im Online-Kalender zu finden sein. Über die Einführung der Gelben Tonnen informiert auch ein Handzettel, der in den bekannten Depotstellen zu haben ist, bei denen es zum Jahresende wieder die Abfallhefte geben wird.    

Die Gelbe Tonne ist wie auch schon der Gelbe Sack ausschließlich für restentleerte Verkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen vorgesehen. Nicht hinein dürfen zum Beispiel Glas-, Papier- und Pappverpackungen, Kinderspielzeug, nicht restentleerte Verpackungen sowie Restmüll und Wäschekörbe. Diese und weitere Informationen zur Trennung von Abfällen sind auch auf der Seite www.muelltrennung-wirkt.de erhältlich.

Aufgerissene und verwehrte Säcke gehören ab dem nächsten Jahr der Vergangenheit an. Die Säcke müssen nicht mehr besorgt werden und der Gesundheitsschutz für das Personal kann bei der Sammlung ausgeweitet werden. Die Kleinbehälter bestehen aus Recyclingkunststoffen und haben das Umweltsiegel „Blauer Engel“ erhalten.

 

   
25.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-bauwDie nächste Sitzung des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Lindwedel, als Wegebegehung, findet am 10.04.2024, um 16:00 Uhr, statt.Treffpunkt: 29690 Lindwedel, Feuerwehrhaus.

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18.03.2024

bekanntmachung-essel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Essel findet am 21.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Bothmerscher Weg 8, im Sportheim statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-buchholz-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 12.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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06.03.2024

bekanntmachung-lindwedel-2024-03-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Lindwedel findet am 11.03.2024, um 20:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, im Restaurant Balland’s statt.

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29.02.2024

bekanntmachung-schwarmstedt-2024-02-ratDie nächste öffentliche Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Mittwoch, den 06.03.2024, um 16:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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14.12.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-12-ratDie nächste Sitzung des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Schwarmstedt findet am Dienstag, den 19.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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04.12.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-12-raeteDie nächste gemeinsame öffentliche Sitzung der Räte der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt findet am Montag, den 11.12.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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09.11.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-11-amtsblatt-oeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am 14.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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23.10.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-10-amtsblattjsDie nächste Sitzung des Jugend-, Sport-, Kultur- und Sozialausschusses findet am 02.11.2023, um 17:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, im Uhle-Hof Saal statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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