Heidekreis warnt vor illegalen Abfallsammlungen

In letzter Zeit sind der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall des Heidekreises diverse Fälle illegaler Abfallsammlungen gemeldet worden. Zumeist handelt es sich dabei tatsächlich um Aufrufe von unrechtmäßigen Sammlern. Über Wurfzettel in den Briefkästen werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich kostenfrei an den (Abfall-)Sammlungen zu beteiligen oder Spenden gut sichtbar an den Straßenrand zu legen. Gesammelt werden Gegenstände aller Art wie Hausrat, Schrott, Elektrogeräte oder Altkleider. Die Wurfzettel sind meist ohne konkrete Angaben zum Sammler. Selbst im Falle einer Namens-, Adresse- oder Telefonangabe, kann oft von nicht ordnungsgemäßen Tätigkeiten ausgegangen werden. Die Werbung von illegalen Abfallsammlern ist unbedingt zu ignorieren!

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Besondere Vorsicht ist bei illegalen Sammlungen von Elektroaltgeräten und gefährlichen Abfällen geboten. Die Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall weist daher daraufhin, dass solche Sammlungen illegal sind und von den Besitzerinnen und Besitzern keine Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Sammlung bereitgestellt werden dürfen. Wenn Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer dennoch Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Abholung bereitstellen, handeln diese selbst ordnungswidrig. Der Grund ist, dass es sich bei diesen Gegenständen um Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, auch wenn in den Wurfzetteln etwas anderes suggeriert wird. Privathaushalte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mit dem Überlassen von Elektroaltgeräten wie zum Beispiel Waschmaschinen, E-Herden, Kühlschränken oder Wasserkochern werden diese als gefährliche Abfälle eingestuft. Nur zertifizierte und beauftragte Entsorgungsunternehmen dürfen solche Abfälle abholen.

Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind lediglich Abfälle, die im Rahmen von zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen eingesammelt werden. Diese Sammlungen müssen allerdings vorher der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall angezeigt und eine ordnungsgemäße Verwertung des Sammelguts nachgewiesen werden. Gefährliche Abfälle wie zum Beispiel Altbatterien, Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge dürfen in keinem Fall im Rahmen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen gesammelt werden.

Deshalb ist die Werbung von illegalen Abfallsammlern unbedingt zu ignorieren!

Über die Unzulässigkeit hinaus besteht auch die Gefahr, dass der unsachgemäße Umgang, insbesondere mit gefährlichen Abfällen, zu schädlichen Umwelteinwirkungen führt. Der Heidekreis appelliert daher an alle Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer, die Werbung von solchen illegalen Abfallsammlern zu ignorieren und in diesen Fällen keinerlei Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen.

Neben den sogenannten „schwarzen Schafen“ gibt es aber auch viele Firmen und Organisationen, die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Sammlungen durchführen. Die Überlassung von nicht gefährlichen Abfällen an diese Firmen und Organisationen ist nicht zu beanstanden. Bei Fragen oder Hinweisen zu Sammlern wenden Sie sich gerne an die untere Abfallbehörde des Heidekreises telefonisch unter 05191 970-678.

 

 

   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
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