Kinder und Jugendliche stärken - Land startet 25 Millionen Euro umfassendes Zukunftsprogramm

Sozialministerin Daniela Behrens: „Die vergangenen zwei Jahre waren hart für junge Menschen. Ziel unseres Programms ist es, Kindern und Jugendlichen wieder Spaß, Freude und Begegnung zu ermöglichen“

Startklar in die Zukunft ist der Titel eines 25 Millionen Euro umfassenden Programms, mit dem das Land in den Jahren 2021 und 2022 Aktivitäten der Kinder- und Jugendarbeit unterstützen wird. Die sozialen Einschränkungen der Pandemie haben Kinder und Jugendliche besonders stark belastet. Betroffen waren und sind vor allem diejenigen, die bereits vor der Pandemie unter schwierigen Bedingungen aufgewachsen sind. Darüber hinaus haben sie einen enormen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Pandemie geleistet. Sie haben nicht nur in den verschiedensten Bereichen ihres Lebens Einschränkungen und Verzicht erfahren, sondern gezeigt, was für ein verantwortungsbewusster und solidarischer Teil der Gesellschaft sie sind. Ab heute (20. Oktober 2021) können Kommunen als auch freie Träger der Kin¬der- und Jugendhilfe Fördermittel beantragen. Weitere Informationen gibt es im Internet auf www.soziales.niedersachsen.de/startklar-in-die-Zukunft/
 
Sozialministerin Daniela Behrens: „Dass die vergangenen zwei Jahre besonders für junge Menschen hart waren, ist uns allen bewusst. Eingeschränkte soziale Kontakte und fehlende Freizeit- und Bildungsangebote wirken deutlich stärker auf junge Menschen. Umso wichtiger ist, dass wir ihnen in den kommenden Jahren Freizeiterleben in Gemeinschaft ermöglichen. Ich freue mich sehr darüber, dass es gelungen ist, für das Sonderprogramm „Startklar in die Zukunft“ 25 Millionen Euro bereitzustellen, die den Kindern und Jugendlichen in Niedersachsen direkt zugutekommen.“
 
Parallel zum Bundesprogramm, in dem es darum geht, Schulstoff wieder aufzuholen und Freizeit aktiv zu gestalten, nimmt das Programm der Landesregierung die sozialen Bedürfnisse von Kindern, Jugendlichen und Familien in den Fokus.
Es gelte, so die Ministerin, den Entbehrungen und Einschränkungen der vergangenen Monate zu-künftig Angebote für Kinder und Jugendliche entgegenzusetzen, die Ausdruck von Lebensfreude sind. „Jetzt ist es an der Zeit, Kindern und Jugendlichen Spaß, Freude und Begegnung zu ermöglichen. Das ist auch wichtig für die persönliche Entwicklung junger Menschen“, so Daniela Behrens.
 
Mit verschiedenen Bausteinen unterstützt das Zukunftsprogramm Kinder und Jugendliche, schafft neue Freizeit- und Aktivitätsräume, bringt die Peer-Group wieder zusammen, unterstützt sportliche Aktivitäten, Feste und Jugendplätze. Darüber hinaus sollen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit weiter digitalisiert, internationale Jugendbegegnungen gefördert und zu Kunst, Kultur und Kreativität angeregt werden.
 
Folgende Bausteine – Details sind als Anlage beigefügt – umfasst „Startklar in die Zukunft“:
1.    Kinder- und Jugendfeste
2.    Schaffung von Jugendplätzen
3.    Sprachcamps
4.    Schwimmkurse, Spaß im Wasser, Sport- und Bewegungscamps
5.    Kunst, Kultur und Kreativität
6.    Digitalisierung der Kinder- und Jugendarbeit
 
Ministerin Daniela Behrens: „Mir ist es besonders wichtig, den großen Beitrag der jungen Menschen in der Pandemie wertzuschätzen und nun auch etwas zurückzugeben. Ich wünsche mir, dass Kommunen und freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe gemeinsam mit unseren Kooperationspartnern das Landesprogramm vielfältig nutzen, um in den Alltag von Kindern und Jugendlichen möglichst viel Erlebnis- und Begegnungsräume und damit Spaß und ein positives Lebensgefühl zu bringen.“
 
Informationen zur Antragstellung mit den entsprechenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesjugendamts www.soziales.niedersachsen.de/startklar-in-die-Zukunft/



   
23.11.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am Schützenplatz 6, im Dorfgemeinschaftshaus Marklendorf statt.

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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13.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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12.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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05.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Landgericht Verden (Aller) und das Amtsgericht Walsrode gefasst.

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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