Bekanntmachung der Gemeinde Gilten

Hauptsatzung der Gemeinde Gilten

Hauptsatzung

der Gemeinde Gilten

 

Aufgrund der §§ 6, 7 und 40 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.10.2006 (Nds. GVBl. S. 473) hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 16.01.2007 folgende Hauptsatzung beschlossen:




§ 1 Bezeichnung, Name

1. Die Gemeinde führt den Namen

Gemeinde Gilten.

2. Sie ist Mitgliedsgemeinde der Samtgemeinde Schwarmstedt

§ 2 Wappen, Farben und Siegel

1. Die Gemeinde führt kein eigenes Wappen.

2. Das Dienstsiegel enthält die Umschrift „Gemeinde Gilten“.

§ 3 Ratszuständigkeit

1. Über Ratsgeschäfte nach § 40 Abs. 1 Nr. 11 NGO beschließt der Rat, wenn der
Vermögenswert 5.000,00 € übersteigt.

2. Über Verträge der Gemeinde Gilten nach § 40 Abs. 1 Nr. 18 NGO mit Ratsmit-
gliedern, sonstigen Mitgliedern von Ausschüssen oder mit der Gemeindedirektorin/
dem Gemeindedirektor beschließt der Rat, es sei denn, dass es sich um Verträge
aufgrund einer förmlichen Ausschreibung oder um Geschäfte der laufenden Verwal-
tung handelt, deren Vermögenswert 2.500,00 € nicht übersteigt.

§ 4 Übergang von Aufgaben des eigenen Wirkungskreises auf die Samtgemeinde Schwarmstedt

Der Samtgemeinde Schwarmstedt werden folgende Aufgaben des eigenen Wirkungskreises zusätzlich übertragen:

1. Einrichtung und Unterhaltung der kulturellen Einrichtungen, die für das gesamte
Gebiet Bedeutung haben;

2. Förderung des Fremdenverkehrs;

3. Förderung von Verbänden und Vereinen, die überörtlich tätig sind oder deren Wir-
kungsbereich sich auf den gesamten Samtgemeindebereich erstreckt;

4. Grünflächenpflege sowie Straßen- und Wegeunterhaltung mit Ausnahme von Sanie-
rungs- und größeren an Dritte zu vergebende Straßen- und Wegeunterhaltungsmaß-
nahmen.

§ 5 Anregungen und Beschwerden

1. Werden Anregungen oder Beschwerden im Sinne des § 22 c NGO von mehreren
Personen bei der Gemeinde gemeinschaftlich eingereicht, so haben sie eine Person
zu benennen, die sie gegenüber der Gemeinde vertritt. Bei mehr als fünf Antragstel-
lerinnen oder Antragstellern können bis zu zwei Vertreterinnen oder Vertreter be-
nannt werden.

2. Anregungen oder Beschwerden, die keine Angelegenheiten der Gemeinde zum Ge-
genstand haben, sind nach Kenntnisnahme durch den Rat von der Gemeindedirekto-
rin/ dem Gemeindedirektor ohne Beratung den Antragstellerinnen oder Antragstellern
zurückzugeben. Dies gilt auch für Eingaben, die weder Anregungen noch Beschwer-
den zum Inhalt haben (z.B. Fragen, Erklärungen, Absichten usw.).

3. Die Beratung eines Antrage kann abgelehnt werden, wenn das Antragsbegehren Ge-
genstand eines noch nicht abgeschlossenen Rechtsbehelfs- oder Rechtsmittelver-
fahrens oder eines laufenden Bürgerbegehrens oder Bürgerentscheides ist oder
gegenüber bereits erledigten Anregungen oder Beschwerden kein neues Sach-
vorbringen enthält.

4. Die Erledigung der Anregungen oder Beschwerden erfolgt durch den Rat.

§ 6 Einwohnerversammlungen

Bei Bedarf unterrichtet die Gemeindedirektorin/der Gemeindedirektor die Einwohnerinnen und Einwohner durch Einwohnerversammlungen für die ganze Gemeinde oder Teilgebiete der Gemeinde. Zeit, Ort und Gegenstand der Einwohnerversammlungen sind mindestens sieben Tage vor der Veranstaltung öffentlich bekannt zu machen.

§ 7 Bekanntmachungen

Es werden bekanntgemacht bzw. verkündet:

1. Satzungen, Verordnungen und das Ergebnis der Beratung über einen Einwohner-
antrag sowie eine Entscheidung, die den Antrag für unzulässig erklärt, in der Wals-
roder Zeitung.

2. Sonstige Bekanntmachung in der im Einzelfall zweckmäßigen Weise.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Hauptsatzung tritt mit dem Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.07.1997 außer Kraft.


Schwarmstedt, den 16.01.2007
Az.: 004-02 Gi


Gemeinde Gilten


gez. Lohse L.S. gez. Frische
Bürgermeister Gemeindedirektor

   
29.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.02.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 13.12.2012 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Buchholz (Aller) in seiner Sitzung am 27.02.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Haupt-satzung der Gemeinde Buchholz (Aller) vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-essel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Essel in seiner Sitzung am 16.03.2023 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Essel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-lindwedel-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Lindwedel in seiner Sitzung am 14.12.2022 die folgende 2. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Lindwedel vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Gilten in seiner Sitzung am 26.01.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gilten vom 21.11.2016 beschlossen:

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29.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-satzungAufgrund des § 12 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010 (Nds. GVBl. S.  576) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 06.03.2023 die folgende 3. Änderungssatzung zur Änderung der Hauptsat-zung der Gemeinde Schwarmstedt vom 21.11.2016 beschlossen:

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27.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-07-bau-wegDie nächste Sitzung des Bau-, Wege-, Natur- und Umweltausschusses findet am Dienstag, den 04.07.2023, um 18:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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22.06.2023

bekanntmachung-buchholz-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Donnerstag, den 29.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Buchholzer Kirchweg 1, Mehrzweckhalle Buchholz statt.

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20.06.2023

bekanntmachung-schwarmstedt-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 28.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-oeeDie nächste Sitzung des Ausschusses für öffentliche Einrichtungen, Feuerwehr und Digitales findet am Dienstag, den 27.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, Uhle-Hof (Saal) statt.

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19.06.2023

bekanntmachung-gilten-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 26.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 OT Suderbruch, Zum Schießstand 5, Dorfgemeinschaftshaus statt.

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bekanntmachung-essel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Mittwoch, den 21.06.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Essel, Hotel Heide-Kröpke statt.

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bekanntmachung-lindwedel-2023-06-ratDie nächste Sitzung des Gemeinderates findet am Montag, den 19.06.2023, um 19:00 Uhr, in 29690 Lindwedel, Ahornallee 4, "Restaurant Balland's" statt.

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