Pressemitteilung
Wahlbenachrichtigungen: Brief statt Postkarte
Die Samtgemeinde Schwarmstedt versendet zukünftig, erstmals zur kommenden Landtagswahl am 09.10.2022, die Wahlbenachrichtigungen in Form von Anschreiben per Brief.
Dies spart zum einen Kosten ein, hat aber auch praktische Vorteile: Durch die Anschreiben können die enthaltenen Informationen lesbarer und übersichtlicher dargestellt werden.
Neben den wichtigsten Angaben zur Landtagswahl enthält das Anschreiben auch Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen, inklusive einem personalisierten QR-Code, der einen Direktlink für die Online-Beantragung enthält, und einem Vordruck für die schriftliche Beantragung.
Das Wahlbenachrichtigungsanschreiben erkennt man am Aufdruck „Amtliche Wahlbenachrichtigung“ auf dem Umschlag, rechts neben dem Adressfeld.
Sollte das Anschreiben dennoch versehentlich entsorgt worden sein, kann jede ins Wählerverzeichnis eingetragene Person unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahlraum bzw. per Briefwahl (die Beantragung ist selbstverständlich auch ohne das Anschreiben möglich) an der Wahl teilnehmen.
Sollten Zweifel über die Eintragung ins Wählerverzeichnis bestehen, kann das Bürgerbüro hierüber ab dem 19.09.2022 Auskunft erteilen.
Weitere Informationen über das Wählerverzeichnis und die Beantragung von Wahlscheinen finden Sie in der entsprechenden Bekanntmachung unter www.schwarmstedt.de.