Bekanntmachung über die Widmung einer Gemeindestraße in Lindwedel
Die Gemeindestraße „Am Bahndamm“ in der Gemarkung Lindwedel (Gewerbegebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
Die Gemeindestraße „Am Bahndamm“ in der Gemarkung Lindwedel (Gewerbegebiet) wird mit sofortiger Wirkung gemäß § 6 Nds. Straßengesetz für den öffentlichen Verkehr gewidmet.
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