Niedersächsische Landesregierung beschließt 40-Millionen Hilfspaket für Hochwassergeschädigte

Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag den 11.06.2013 die Bereitstellung von 40 Millionen Euro als Soforthilfe für die vom Hochwasser in Niedersachsen betroffenen Men­schen beschlossen.

Dafür sollen 20 Millionen aus Landesmitteln und 20 Millionen aus Bundesmitteln zur Verfügung gestellt werden, teilte Innenminister Boris Pistorius nach der Kabinettssitzung in Hanno­ver mit. Über eine Vereinbarung mit dem Bund zur Zahlung ergänzender Bundesmittel in je­weils gleicher Höhe zu den Landesmitteln hat das Innenministerium Gespräche mit dem Bund aufgenom­men.

Mit der Soforthilfe sollen durch das Frühjahrs-Hochwasser verursachte Schäden in Privathaushalten, der gewerblichen Wirtschaft und in der Land- und Forstwirtschaft sowie an der kommunalen Infrastruk­tur ausgeglichen werden, für die andere Ersatzleistungen von den Geschädigten nicht in Anspruch genommen werden können. Zusätzlich wurde das Finanzministerium beauftragt, steuerli­che Erleichterungen für Hochwassergeschädigte zuzulassen. Das Vergabeverfahren und die Höchstbe­träge werden durch das Innenministerium in Abstimmung mit dem Finanzministerium und dem Umweltministerium festgelegt.

Zur Bereitstellung der Soforthilfe und zur Herstellung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen wird das Finanzministerium den Entwurf für einen Nachtragshaushalt 2013 vorlegen, der dann unmittelbar dem Landtag zur Kenntnis gegeben wird.

Die Soforthilfe solle bei den vom Hochwasser Betroffenen schnell und ohne großen Aufwand Notla­gen überbrücken, sagte Pistorius. Diese Soforthilfe sei keine Schadenersatzleistung und ersetze keine Versicherungsleistungen. Die Auszahlung soll über die Kommunen erfolgen. Die unbürokrati­sche Abwicklung werde durch eine pauschale Betrachtung des entstandenen Schadens und pauschal fest­gelegte Höchstbeträge erreicht.

Durch die Soforthilfe sollen Schäden im Haushalt und am Hausrat sowie Schäden an Wohngebäuden gemildert werden. Daneben steht ein Härtefonds für Existenz bedrohende soziale Notlagen sowie außerordentliche Schäden am Hausrat, Wohngebäuden und Betriebsvermögen zur Verfügung. Auch gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe sollen als Hilfe zur Existenzsicherung die Soforthilfe in Anspruch nehmen können.

In Anlehnung an frühere Soforthilfemaßnahmen bei Hochwasserschäden sollen folgende Entschädigungs­summen in Abstimmung mit dem Bund vorgesehen werden:

Soforthilfe „Haushalt/Hausrat"
Gesamtschaden mind. 5.000 Euro
500 Euro je Erwachsener, 250 Euro je Kind,
mind. 1.000 Euro, max. 2500 Euro je Haushalt

Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden"
Schaden je Wohngebäude mind. 10.000 Euro
25 Prozent des Gesamtschadens,
max. 5.000 Euro je Wohngebäude

Härtefonds
für soziale Notlage, Hausrat, Wohngebäude, Betriebsvermögen,
max. 20.000 Euro

Soforthilfe gewerbliche Unternehmen und Angehörige Freier Berufe
max. 500 Arbeitnehmer,
50 Prozent des Schadens, max. 100.000 Euro
Existenzgefährdung/Härtefälle bis 200.000 Euro

Soforthilfe für Ernteschäden und sonstige entstandene land- und forstwirtschaftliche Schäden, Evakuierung und Rücktransport von Viehbeständen
betriebliches Einkommen max. 75.000 Euro,
Schaden mind. 1.000 Euro, 50 Prozent des Schadens,
max. 50.000 Euro je Antragsteller,
Existenzgefährdung/Härtefälle max.100.000 Euro

Steuerliche Maßnahmen
Entlastung im Rahmen des landesrechtlich Möglichen

 

Die Samtgemeinde Schwarmstedt wird Betroffene bei der Antragstellung unterstützen und ggf. notwendige Antragsunterlagen im Bürgerbüro bereitstellen.

 

Hochwasser

 

   
buchtipp-2022-11-12Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-10-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-07-09Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Hörbücher und Hörspiele für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-01-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2021-08-28Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2021-05-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2020-08-20Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2020-06-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahre:

mehr...
buchtipp-2019-12-12Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Weihnachtsbilderbücher für Kinder:

mehr...
buchtipp-2019-11-14Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2019-02-21Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2018-03-30Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahre:

mehr...
buchtipp-2017-11-02Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2016-08-04Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder:

mehr...
buchtipp-2015-11-26Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Tiptoi-Bücher für Kinder ab 5 Jahren:

mehr...
buchtipp-2015-03-26Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-2014-02-06Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-2013-06-20Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bastelbücher für die ganze Familie:

mehr...
buchtipp-der-woche-2013-03-07Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-06092012Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-16022012Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bilderbücher für Erstleser:  

mehr...
   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten Bücherei

Mo: geschlossen
Di: 15-18 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 15-18 Uhr
Fr: geschlossen

Tel. (05071)800-400

eMail: buecherei@schwarmstedt.de

   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Ab Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
17.12.2024
aktuell-2024-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-grunstSollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bornberg Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bothmer Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-leader Am 3. Dezember 2024 traf sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der...mehr...
   
23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben 
Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.