Steuererleichterungsantrag für Gewerbetreibende aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus
Von den Folgen der Corona-Krise ist auch die Samtgemeinde Schwarmstedt stark betroffen. Um Umsatzeinbußen abzumildern und finanzielle Schieflagen abzuwenden können betroffene Unternehmen und Betriebe:
einen Antrag auf Herabsetzung der Gewerbesteuervorauszahlungen bei ihrem zuständigen Finanzamt stellen, wenn davon auszugehen ist, dass der Gewerbesteuerfreibetrag unterschritten wird (Formular Herabsetzung Gewerbesteuervorauszahlungen)
oder
einen Antrag auf zinslose Stundung bei der Samtgemeinde Schwarmstedt stellen, wenn davon auszugehen ist, dass trotz der Einbußen des Corona-Virus der Gewerbesteuerfreibetrag überschritten wird (Formular Stundungsantrag)
Der Antrag auf zinslose Stundung bewirkt ledliglich ein Herausschieben der Fälligkeit.
Ansprechpartner: Samtgemeinde Schwarmstedt, Team Steuern, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, 05071-809-128, steuern@schwarmstedt.de
Hinweis: Unrichtige Angaben können im Rahmen der Steuerhinterziehung und/oder leichtfertigen Steuerverkürzung nach den §§ 370 und 378 Abgabenordnung strafrechtliche Folgen haben.