Bürgerentscheid Heidekreis-Klinikum - Abstimmungsbriefe am 18.04.2021
Später eingehende Abstimmungsbriefe können bei der Auszählung der Stimmen nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Samtgemeindeverwaltung ist gerne bereit, die von den Wahlberechtigten der Samtgemeinde Schwarmstedt im Rathaus abgegebenen Briefwahlunterlagen dem Landkreis Heidekreis zu übergeben.
Dazu ist es aber erforderlich, dass der Abstimmungsbrief spätestens am Wahlsonntag, also morgen, Sonntag, den 18.April 2021, um 15.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, abgegeben worden ist.
Es reicht aus, wenn bis zu diesem Zeitpunkt die Briefwahlunterlagen in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen wurden.
Auch diese Wahlbriefe müssen ja spätestens am Sonntag um 18.00 Uhr beim Landkreis Heidekreis vorliegen, damit sie noch bei der Stimmauszählung berücksichtigt werden dürfen. |