Bekanntmachung der Gemeinde Schwarmstedt

Gemeinde Schwarmstedt, Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" mit örtlicher Bauvorschrift (Aufstellung) und Bebauungsplan Nr. 27 „Birkenkamp" (Teilaufhebung); öffentliche Auslegung.

 

Der Rat der Gemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 7. Juli

2004 dem Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II"

mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu zugestimmt und

die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Durch den Bebauungsplan wird der in seinem räumlichen

Geltungsbereich liegende Teil des Bebauungsplans Nr. 27

„Birkenkamp" aufgehoben.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter

dem Mönke II" liegt im Nordteil der Ortslage von Schwarmstedt auf der

Westseite des Weges „Zum Kiessee". Er umfasst einen Teil des

Weges, die Obstplantage (Flurstücke 238/2, 238/3 und 238/4) und ganz

oder teilweise die nach Westen anschließenden Flurstücke 243/32;

243/42, 243/40, 243/43, 243/36 und 243/23 der Flur 1 , Gemarkung

Schwarmstedt. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem

folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht.

 

Für den Bebauungsplan Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" soll keine

Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.

 

Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem Mönke II" mit

örtlicher Bauvorschrift und die Begründung dazu liegen in der Zeit von

Mittwoch, den 15. September 2004 bis einschließlich Freitag, den

15. Oktober 2004 in der Gemeindeverwaltung im Rathaus (Zimmer 17)

in Schwarmstedt, Am Markt 1, während der Sprechzeiten, Montag bis

Freitag: 8.30 - 12.00 Uhr, Donnerstag: 14.00 - 18.00 Uhr, öffentlich aus,

nach telefonischer Terminvereinbarung auch zu anderen Zeiten (Tel.:

05071/809-136). Während der Auslegungszeit können Interessierte

Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 30 „Hinter dem

Mönke II" mit örtlicher Bauvorschrift und der Begründung dazu schriftlich

oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Schwarmstedt

vorbringen.

 

Schwarmstedt, den 03.09.2004

 

GEMEINDE SCHWARMSTEDT

Der Gemeindedirektor

Im Auftrag

gez. Dunker

   
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