Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel

 

Die Widmung einer Teilstrecke, der in der Gemarkung Essel, Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg, gelegenen Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel („Bothmerscher Weg“) wird aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls aufgehoben.

Die Teilstrecke der vorgenannten Straße wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit sofortiger Wirkung eingezogen.

Die Teilstrecke im Zuge der Gemeindeverbindungsstraße Bothmer - Essel zur Länge von 270 m, befindet sich zwischen der Gemarkungsgrenze Bothmer zu Essel (Varrenbruchsgraben) in östlicher Richtung verlaufend bis zum Beginn der sog. Eichenwaldes entlang der südlichen Grenze des Grundstücks Gemarkung Essel, Flur 9, Flurstück 11.

Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 NStrG am 08.05.2004.

Die sofortige Vollziehung nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO wird angeordnet.

Begründung:
Die Gemeindeverbindungsstraße wird vermehrt als Abkürzung zwischen den Ortsteilen Bothmer und Essel genutzt. Die Ausgestaltung und Bauweise der Straße genügt nicht mehr diesen höheren Anforderungen an das Verkehrsaufkommen. Infolgedessen ist es in der vergangenen Zeit des Öfteren zu Verkehrsgefährdungen, teilweise mit tödlichem Ausgang, gekommen. Diese negative Entwicklung rechtfertigt die Einziehung aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls und die Anordnung der sofortigen Vollziehung.

Übergangsregelung:
Bis zur Neuwidmung durch die künftig zuständigen Gemeinden Schwarmstedt und Essel bleibt die Gemeindeverbindungsstraße Bothmer – Essel für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr, sowie für Fußgänger und Radfahrer benutzbar. Diese Regelung gilt bis die vorgenannten Gemeinden die Neuwidmung verfügt haben.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Samtgemeinde Schwarmstedt (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.


Schwarmstedt, 17.11.2004

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Frische

 

   
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