Allgemeinverfügung NLöffVZG

Die Samtgemeinde Schwarmstedt erlässt aufgrund des § 5a des Niedersächsischen Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) vom 8. März 2007 (Nds. GVBI. 2007, 111) in der zurzeit geltenden Fassung folgende

Allgemeinverfügung.

Die Verkaufsstellen im Bereich der Samtgemeinde Schwarmstedt, die in der Allgemeinverfügung des Landkreises Heidekreis zur Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie und zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Landkreises Heidekreis unter Punkt 1 ausdrücklich vom Schließungsverbot ausgenommen wurden, dürfen an Sonntagen für den Verkauf geöffnet werden.

Folgende Regelungen sind einzuhalten:

    • Bei Warteschlagen vor den Geschäften und in den Geschäften (z.B. vor Kassen oder in bestimmten Abteilungen) muss ein Abstand zwischen den Wartenden von mindestens 1,5 Meter sichergestellt werden.

    • Hygienehinweise nach dem unter dem beigefügten Link ersichtlichen Muster (https://www.infektionsschutz.de/mediathek/infoqrafiken.html) sind am Eingang anzubringen. Für Einmaltaschentücher sind geeignete Behälter mit Schwingdeckel zur Verfügung zu stellen.

    • Es dürfen nur so viele Kund*innen den Laden betreten, dass ein Kundenabstand untereinander von mindestens 1,5 Meter gewährleistet werden kann. Ggfls. dürfen Kund*innen nur in Abständen die Geschäfte betreten.

    • Die Personenzahl der gemeinsam Einkaufenden sollte auf das Notwendigste reduziert werden. Insbesondere wird von Einkäufen in Gruppen, z.B. gemeinsam als Familie, abgeraten.

    • Es wird empfohlen, auf die Verwendung von Einkaufswagen und -körben zugunsten von Einmalbehältern oder mitgebrachten Behältnissen zu verzichten. Andernfalls wird empfohlen, die Griffe von Wagen und Körben nach jeder Nutzung mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel sorgfältig zu reinigen.

    • Die kontaktlose Bezahlung ist zu bevorzugen.

Die sofortige Vollziehung dieser Verfügung ordne ich gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) an.

Die Anordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Sie ist bis einschließlich 18.04.2020 befristet. Eine Verlängerung ist möglich.

Begründung
Die Samtgemeinde Schwarmstedt kann als zuständige Behörde Ausnahmen von den Regelungen des § 5a des NLöffVZG genehmigen. Eine solche Ausnahme ist nur im besonderen öffentlichen Interesse möglich.

Durch die bisher erfolgten Beschränkungen zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 kann die zusätzliche Öffnung der Verkaufsstellen zur Versorgung der Kund*innen mit Dingen und Waren des täglichen Bedarfs eine Entzerrung des Publikumsverkehrs
in den Verkaufsstellen bewirken. Dadurch ist das erforderliche dringende öffentliche Interesse gegeben.

Die angeordneten Auflagen zur Hygiene sind erforderlich, um eine Ansteckungsgefahr bzw. Verbreitung in der Bevölkerung durch den Virus zu verhindern.

Begründung der Anordnung der sofortigen Vollziehung
Das Interesse der Kund*innen an der Wirksamkeit dieser Allgemeinverfügung zur Versorgung der Bevölkerung überwiegt hier das Interesse eines möglichen Klägers an der vorläufigen Nichtvollziehbarkeit. Daher ist die Anordnung der sofortigen Vollziehung im besonderen öffentlichen Interesse geboten.

Hinweise
Die Öffnung der oben genannten Verkaufsstellen erfolgt freiwillig in deren Ermessen. Diese Allgemeinverfügung soll lediglich eine Möglichkeit hierfür bieten.

Verkaufspersonal, das an Sonn- und Feiertagen beschäftigt wird, hat Anspruch auf die in § 7 NLöffVZG geregelten Ausgleichszeiten. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes sowie des Betriebsverfassungs-gesetzes sind zu beachten.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle oder auf elektronischem Weg über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) dieses Gerichtes erhoben werden.

Auf Antrag kann das Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg, die aufschiebende Wirkung ganz oder teilweise wiederherstellen oder die Aufhebung der Vollziehung anordnen.

 

Schwarmstedt, den 20.03.2020
gez. Gehrs
Der Samtgemeindebürgermeister



Allgemeinverfügung NLöffVZG.pdf

 

 

   
buchtipp-2022-11-12Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-10-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-07-09Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Hörbücher und Hörspiele für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2022-01-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2021-08-28Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2021-05-22Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2020-08-20Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2020-06-18Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahre:

mehr...
buchtipp-2019-12-12Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Weihnachtsbilderbücher für Kinder:

mehr...
buchtipp-2019-11-14Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-2019-02-21Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2018-03-30Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahre:

mehr...
buchtipp-2017-11-02Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-2016-08-04Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder:

mehr...
buchtipp-2015-11-26Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Tiptoi-Bücher für Kinder ab 5 Jahren:

mehr...
buchtipp-2015-03-26Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 7 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-2014-02-06Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-2013-06-20Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bastelbücher für die ganze Familie:

mehr...
buchtipp-der-woche-2013-03-07Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-06092012Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Erstleser ab 6 Jahren:

mehr...
buchtipp-der-woche-16022012Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bilderbücher für Erstleser:  

mehr...
   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Öffnungszeiten  

Öffnungszeiten Bücherei

Mo: geschlossen
Di: 15-18 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 15-18 Uhr
Fr: geschlossen

Tel. (05071)800-400

eMail: buecherei@schwarmstedt.de

   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.06.2024
aktuelles-2024-06-hochwDas Land Niedersachsen startet jetzt eine Hochwasserhilfe für durch das...mehr...
14.06.2024
2024-hallenbad-sommerferien-geschlossenDas Hallenbad bleibt während der Freibadesaison in der Zeit vom 22. Juni bis...mehr...
16.07.2024
aktuelles-2024-08-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im August 2024 mit persönlichen...mehr...
02.07.2024
strassensperrung-2024-07-b214 Die Vollsperrung der B 214 in der Ortsdurchfahrt Jeversen (Landkreis...mehr...
28.06.2024
aktuelles-2024-07-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im Juli 2024 mit persönlichen...mehr...
21.06.2024
aktuelles-2024-06-freifSchwarmstedt. Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, Photovoltaik...mehr...
   
23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben