Bekanntmachung der Samtgemeinde Schwarmstedt

über die Abstufung der Kreisstraße 153 zur

Gemeindeverbindungsstraße

Die in den Gemarkungen Bothmer und Norddrebber, Landkreis Soltau – Fallingbostel, gelegene Kreisstraße 153 wird mit Wirkung vom 01.01.2005 zur Gemeindeverbindungsstraße abgestuft.

 

 

Die Gemeindeverbindungsstraße beginnt an der Einmündung in die Kreisstraße 106 und endet an der Einmündung in die Bundesstraße 214 im Ortsteil Norddrebber.

 

Neuer Träger der Straßenbaulast ist die Samtgemeinde Schwarmstedt. 

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Abstufung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg, Adolph-Kolping-Straße 16, 21337 Lüneburg oder Postfach 2941, 21319 Lüneburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

 

Die Klage ist gegen die Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, zu richten.

 

 

Hinweis:

Unabhängig von der Möglichkeit Klage zu erheben, können Sie sich bei inhaltlichen Rückfragen vorab an die Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, wenden.

 

 

Schwarmstedt, 19.01.2005

 

Samtgemeinde Schwarmstedt

Der Samtgemeindebürgermeister

gez. Frische

   
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Fax. (0511) 93 69 717 62
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Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
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