Im bundesweiten Tarifkonflikt zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erfolgen derzeit an vielen Kindertagesstätten in Deutschland Streiks. Auch mehrere Kindergärten vor Ort sind betroffen.

So haben  Beschäftigte der Kita Eulennest Lindwedel, der Kita Schwarmstedt, der Kita Essel und der Kita Bothmer unter Führung der Gewerkschaft ver.di entschieden, dass sie auch in dieser Woche vom 26.05.2015 bis 29.05.2015  weiter streiken. Die Einrichtungen mussten daher geschlossen werden. Seit heutigem Mittwoch, 27.5. bietet der Kindergarten Eulennest eine Notgruppe mit 25 Plätzen an. Das Angebot richtet sich an Kinder von Eltern die berufstätig sind und keine anderweitigen Betreuungsmöglichkeiten haben.

Dem Kindergarten ist von der Elternvertretung hierzu eine Liste übergeben worden. Die Plätze in der Notgruppe werden am ersten Tag entsprechend dieser vorn der Elternvertretung vorgelegten Liste mit dringendem Betreuungsbedarf  vergeben. Darüber hinaus erfolgt für die Folgetage eine Überprüfung mittels Fragebögen und eine Sozialauswahl unter Einbeziehung der Elternvertretung.

 


Ob und in welchem Umfang Streiks auch in den Folgewochen fortgeführt werden, entscheiden die Beschäftigten und die Gewerkschaft ver.di. Weitergehende Informationen liegen der Gemeinde derzeit nicht vor. Alle künftigen aktuellen Entwicklungen zum Streik werden auf der Homepage http://www.schwarmstedt.de/joomla/index.php/aktuelles/aktuelle-meldungen veröffentlicht, sobald sie der Gemeinde bekannt werden.

Um die Belastung der Eltern, die die Betreuungsmöglichkeiten nicht selbst sicherstellen können, führt dieGemeinde Gespräche mit der Gewerkschaft ver.di. Diese werden nun auch Wunsch von Verdi am Freitag stattfinden.

Derzeit sehen die Satzungen über die Kita- Gebühren eine Gebührenerstattung im Streikfall nicht vor. Eine Entscheidung über die Gebührenerstattung wird in den Räten der Gemeinden Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt nach Abschluss des Streiks getroffen. Die Gemeindeverwaltung schlägt eine Rückerstattung ohne Antrag vor (siehe gesonderter Artikel KiTa-Streik: Gemeindeverwaltung schlägt Rückerstattung vor).

 

 

 

   
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