Anpassungen der Probeflächen und Kartierzeiträume

Die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH planen in ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereichen den Bau der erdverlegten Gleichstrom-Verbindung SuedLink. Aktuell finden bereits Vorarbeiten für die Planfeststellung statt. In diesem Zusammenhang sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Ar-tenschutz zu prüfen.

Aufgrund des Lebenszyklus‘ und der Aktivitätsfenster von verschiedenen Artengruppen im Jahresverlauf haben einige Kartierungen bereits begonnen, um die Tiere in diesem sehr früh beginnenden Frühjahr 2020 auch sicher erfassen zu können. Diese Arbeiten wurden bereits im November / Dezember 2019 bekannt gemacht. Die bisher erfolgten faunistischen Kartierungen im Offenland und Wald sowie an Gewässern haben neue, ver-besserte Erkenntnisse über den Untersuchungsraum erbracht. Folglich ist die Lage einiger Probeflächen angepasst bzw. in einigen Fällen erweitert worden.

Kartierungsarbeiten
Die Kartierzeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch das Ausbringen von Lockstöcken oder Hand- und Kescherfän-ge erfolgen. Auch die Zeiträume zur Erfassung einzelner Arten haben sich in Einzelfällen geändert.

Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und Grundstücke zu betreten und / oder zu befahren. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei u. g. Kontakten angezeigt werden und diese werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt.

Bekanntmachung und Termine
Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) i.V.m. § 18 Absatz 5 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG). Mit dieser ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungsarbeiten erfolgen in der Gemeinde Gilten im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.12.2020. Die durch die neuen Erkenntnisse nun zusätzlich dafür vorgesehenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Diese liegt in der
Samtgemeindebücherei Schwarmstedt, Unter den Eichen 2, 29690 Schwarmstedt (nach telefonischer Voranmeldung unter 05071-809-133 oder während folgender Sprechzeiten:
Montag von 15:00 bis 18:00 Uhr, Dienstag von 15:00 bis 18:00 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag von 15:00 bis 19:00 Uhr, Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr) zwischen 24.08.2020 und 31.12.2020
zur öffentlichen Einsicht aus. Die ausliegenden Unterlagen enthalten auch Angaben zu den neuen Kartierzeiträumen.

Kontakt für Rückfragen
Für Fragen und Mitteilungen zur Durchführung der bauvorbereitenden Maßnahmen stehen Mitarbeiter von TenneT zur Verfügung:
TenneT TSO GmbH
Tel.: 0921 / 50740 - 5000
E-Mail: suedlink@tennet.eu
 


A100 Kartierungen Plakat Gemeinde Gilten 200806.pdf

A100 Kartierungen oüB Unterlagen Auslegung Gemeinde Gilten.pdf
   
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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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