Bekanntmachung


über die Widmung einer Gemeindestraße in Marklendorf.

Die Gemeindestraße „Am langen Acker“ in der Gemarkung Marklendorf wird mit Wirkung vom 06.12.2004 gemäß § 6 des Nds. Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Gemeindestraße mit Wendeplatz besteht aus dem Flurstück 5/39. Sie beginnt am „Berkhofer Weg“ zwischen den Flurstücken 5/30 und 5/31 und endet mit dem Wendeplatz zwischen den Flurstücken 5/22 und 5/38 bzw. den in nordwestlicher Richtung verlaufenden Stichweg zwischen den Flurstücken 5/19 und 5/21. Die Gesamtlänge beträgt ca. 240 m.

 

Der ebenfalls zur Gemeindestraße „Am langen Acker“ gehörende Geh- und Radweg, der ab dem Stichweg in nordwestlicher Richtung verläuft und aus dem Flurstück 5/20 besteht, wurde ebenfalls gewidmet. Die Gesamtlänge des Weges beträgt ca. 15 m.

 

Alle v. g. Flurstücke befinden sich in der Flur 5 der Gemarkung Marklendorf.

 

Träger der Straßenbaulast für die vorgenannte Gemeindestraße sowie des Geh- und Radweges ist die Gemeinde Buchholz (Aller).

 

 

Rechtsbehelfsbelehrung:

 

Gegen diese Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Buchholz (Aller) (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.

 

 

 

Schwarmstedt, 06.12.2004

 

Gemeinde Buchholz (Aller)

Der Gemeindedirektor

      gez. Frische

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Fax. (0511) 93 69 717 62
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