Bekanntmachung über die Ankündigung der Teileinziehung einer Gemeindestraße

 

Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“

Es ist beabsichtigt, die in der Gemarkung Buchholz (Aller), Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg gelegene Teilstrecke im Zuge der Straße „Buchholzer Kirchweg“ zwischen der Einmündung Vor dem Dorfe und der Gemarkungsgrenze Buchholz (Aller) / Essel (Gemarkung Buchholz (Aller), Flur 1, Flurstück 72/1 Teilfläche) zur Länge von ca. 610 m zum 01.03.2005 auf die Benutzung für den land- und forstwirtschaftlichen Verkehr und für Fußgänger und Radfahrer zu beschränken (Teileinziehung).

Die Teileinziehung erfolgt aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohls.

Dieses Vorhaben wird gemäß § 8 Abs. 2 Niedersächsisches Straßengesetz (NStrG) hiermit bekanntgegeben.

Ein Lageplan der zur Teileinziehung vorgesehenen Strecke liegt während der Öffnungszeiten bei der Gemeinde Buchholz (Aller) (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, Zimmer 8 zur öffentlichen Einsichtnahme aus.


Schwarmstedt, 31.10.2004 Gemeinde Buchholz (Aller)
Der Gemeindedirektor
In Vertretung
gez. Marquardt



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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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