Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BMG (Nds. AG BMG) dürfen den nachstehend genannten Stellen aus dem Melderegister personenbezogene Daten der Einwohnerinnen und Einwohner übermittelt werden

Bekanntmachung

der Samtgemeinde Schwarmstedt

Widerspruchsrecht bei Datenübermittlungen aus dem Melderegister

Nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) und des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum BMG (Nds. AG BMG) dürfen den nachstehend genannten Stellen aus dem Melderegister personenbezogene Daten der Einwohnerinnen und Einwohner übermittelt werden:

  1. Öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften: Daten von Familienangehörigen der Mitglieder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG),

  2. Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 1 BMG),

  3. Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 i.V.m § 50 Abs. 2 BMG)

  4. dem Landkreis, dem Bundesverwaltungsamt und Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden über Alters- und Ehejubiläen (§ 6 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 1, 2 und 3 Buchst. b i.V.m Abs. 2 Satz 2 Nds. AG BMG)

  5. Adressbuchverlagen (§ 50 Abs. 5 i.V.m. § 50 Abs. 3 BMG)

  6. dem Bundesamt für Wehrverwaltung zum Zwecke der Übersendung von Informationsmaterial an Einwohner und Einwohnerinnen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die in dem auf die Datenübermittlung folgenden Jahr volljährig werden ( § 58c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes i.V.m. § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG).

Das Bundesmeldegesetz räumt den Einwohnerinnen und Einwohnern in diesen Fällen das Recht ein, der Weitergabe der Daten ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch ist - möglichst unter Angabe, welche Datenübermittlung nicht erfolgen soll – bei der für die Einwohner/innen zuständigen Meldebehörden zu erheben. Einwohner/innen, die bereits in den Vorjahren eine Erklärung abgegeben haben, brauchen diese nicht zu erneuern, sofern sie noch in derselben Gemeinde bzw. Samtgemeinde wohnen.

Schwarmstedt, den 16.11.2021

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
       gez. G e h r s

 

 

   
14.06.2024

strassensperrung-2024-06-a7Umleitung über Dorfmark bzw. Soltau-Ost / Sanierung der Betonfahrbahn kommt planmäßig voran

mehr...

15.05.2024

strassensperrung-2024-05-a7Straßenschäden vom Walsroder Dreieck bis zur Raststätte Allertal auf der Fahrbahn in Richtung Hannover

mehr...

15.03.2024

strassensperrung-2024-03-a7Bis Dezember nachts teilweise einspurige Verkehrsführung

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.06.2024
aktuelles-2024-06-hochwDas Land Niedersachsen startet jetzt eine Hochwasserhilfe für durch das...mehr...
14.06.2024
2024-hallenbad-sommerferien-geschlossenDas Hallenbad bleibt während der Freibadesaison in der Zeit vom 22. Juni bis...mehr...
21.06.2024
aktuelles-2024-06-freifSchwarmstedt. Niedersachsen hat sich zum Ziel gesetzt, Photovoltaik...mehr...
21.06.2024
aktuelles-2024-06-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt....mehr...
21.06.2024
aktuelles-2024-06-kfzSchwarmstedt / Bad Fallingbostel. Die Samtgemeinde Schwarmstedt verhandelt...mehr...
19.06.2024
aktuelles-2024-06-erlebnAbfahrten auch aus Schwarmstedt und Essel mehr...
   
23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
buchtipp-2024-01-27Die Samtgemeindebücherei im Uhle-Hof empfiehlt in dieser Woche folgende neue Bücher für Kinder ab 9 Jahren: mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit QuellenangabenÂ