Satzung über die Festlegung der Schulbezirke der Grundschulen in der Samtgemeinde Schwarmstedt
Aufgrund der §§ 10 und 58 Abs. 1 Ziff. 5 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zur Zeit gültigen Fassung i.V.m. § 63 (2) Nds. Schulgesetz (NSchG) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 08.11.2017 folgende Satzung über die Festlegung der Schulbezirke beschlossen.