Förderrichtlinien der Samtgemeinde Schwarmstedt für Jugendpflegemaßnahmen
Die Förderung der Jugendarbeit richtet sich in der Samtgemeinde Schwarmstedt nach den zum 01.01.2003 eingeführten Förderrichtlinien für Jugendpflegemaßnahmen, die hinsichtlich des zeitlichen Rahmens der Abgabefrist zum 01.02.2008 geändert wurden.
Demnach erhalten die Vereine auf Antrag einen Grundbetrag je Kind/Jugendlichem von 5,00 EUR. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wie Freizeiten, Fahrten und Zeltlager (mindestens drei Tage, maximal 28 Tage) pro Tag und Teilnehmer 2,50 EUR, Betreuer erhalten den doppelten Satz. Es werden je 8 Kinder ein Betreuer gerechnet, bei geschlechtsgemischten Gruppen werden zwei Betreuer angerechnet. Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) erhalten einen um einen EUR erhöhten Zuschuss. Auf Antrag erhalten die Jugendorganisationen/Vereinen einen Betrag von jährlich 20,00 EUR für die Inhaber der Juleica. Die Förderrichtlinien sowie die entsprechenden Vordrucke sind hier.... per Download bzw. im Rathaus, Zimmer 7, bei Frau Stasko zu erhalten.
Mit den Förderrichtlinien soll für die Jugendarbeit in den Vereinen der Samtgemeinde Schwarmstedt Planungssicherheit geboten werden.
Förderrichtlinien Samtemeinde Schwarmstedt | Vordruck Jugendarbeit SG Schwarmstedt |
Fragebogen zur Beantragung eines Zuschusses für die allgemeine Jugendarbeit
Antrag für Lager und Fahrten
Lager-und-Fahrten-Antrag.pdf |
TN-Liste-Lager-und-Fahrten.pdf |