Förderrichtlinien der Gemeinde Schwarmstedt für Jugendpflegemaßnahmen
Die Förderung der Jugendarbeit richtet sich in der Gemeinde Schwarmstedt nach den zum 01.01.2003 eingeführten Förderrichtlinien für Jugendpflegemaßnahmen. Die Förderrichtlinien sind hinsichtlich der Höhe der Förderbeiträge und des zeitlichen Rahmens des Antragsverfahrens überarbeitet worden. Die Änderungen sind zum 01.01.2008 in Kraft getreten.
Demnach erhalten die Vereine auf Antrag einen Grundbetrag je Kind/Jugendlichem von 5,00 EUR. Bei Maßnahmen der Kinder- und Jugenderholung, wie Freizeiten, Fahrten und Zeltlager (mindestens drei Tage, maximal 28 Tage) pro Tag und Teilnehmer 2,50 EUR, Betreuer erhalten den doppelten Satz. Es werden je 8 Kinder ein Betreuer gerechnet, bei geschlechtsgemischten Gruppen werden zwei Betreuer angerechnet. Inhaber der Jugendleitercard (Juleica) erhalten einen um einen EUR erhöhten Zuschuss. Auf Antrag erhalten die Jugendorganisationen/Vereinen einen Betrag von jährlich 20,00 EUR für die Inhaber der Juleica.
Für die Unterhaltung von Sportstätten, Sportplätzen und Sportheimen werden sog. Sockelbeträge gewährt:
a) je Sportheim = 500 EUR
b) je Rasensportplatz = 640 EUR
c) je Tennisplatz = 130 EUR
Die Förderrichtlinien sowie die entsprechenden Vordrucke sind hier per Download zu erhalten bzw. im Rathaus Schwarmstedt, Zimmer 7, Frau Stasko.
Mit den Förderrichtlinien wird den Vereinen der Gemeinde Schwarmstedt Planungssicherheit geboten.
Förderrichtlinien Gemeinde Schwarmstedt | Vordruck Jugendarbeit Schwarmstedt |
Fragebogen zur Beantragung eines Zuschusses für die allgemeine Jugendarbeit
Antrag für Lager und Fahrten
Lager-und-Fahrten-Antrag.pdf |
TN-Liste-Lager-und-Fahrten.pdf |