Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

 Samtgemeinde Schwarmstedt

Wahlbekanntmachung
Zur Kommunalwahl am 11. September 2016
Bildung der Wahlausschüsse und -vorstände

Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist werde ich nach den wahlrechtlichen Bestimmungen die weiteren Mitglieder der Wahlausschüsse und für jedes Mitglied eine Stellvertretung sowie die Mitglieder der jeweiligen Wahlvorstände nach eigenem Ermessen, aus den Reihen aller Walberechtigten, berufen, wenn keine oder nicht genügend Vorschläge gemacht worden sind.

In diesem Zusammenhang wiese ich darauf hin, dass gemäß § 13 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) eine Wahlberechtigte/ein Wahlberechtigter, die/der als Bewerberin/Bewerber oder Vertrauensperson auf einem Wahlvorschlag benannt ist, nicht zu einem Wahlehrenamt berufen werden kann.

Die Übernahme eines Wahlehrenamts darf nach § 13 Abs. 3 NKWG aus wichtigem Grund abgelehnt werden. Insbesondere dürfen die Berufung zu einem Wahlehrenamt ablehnen:

  1. die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
  2. die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit betraut sind,
  3. Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
  4. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
  5. Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringendem beruflichem Grund oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
  6. Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten.

 

Die hier erbetenen Vorschläge sind allesamt an den Samtgemeinde-/Gemeindewahlleiter zu richten.

Wahlberechtigte, insbesondere Jungwähler/innen, welche Interesse an einer Mitarbeit in einem Wahlvorstand haben, können sich unter der Rufnummer 05071-809-163 bzw. per E-Mail an beesch@schwarmstedt.de mit dem zuständigen Sachbearbeiter in Verbindung setzen.

 

Schwarmstedt, den 03.05.2016             
 
gez. Gehrs
Samtgemeinde- und Gemeindewahlleiter




   
wahlergeb-sgbm2019

Die Wahlergebnisse der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019

...öffnen

wahlergeb-europawahl2019

Die Europawahl 2019 am 26. Mai 2019 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-landtagswahl2017

Die Landtagswahlen am 15. Oktober 2017 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-bundestagswahl2017

Die Bundestagswahlen am 24. September 2017 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-kommunalwahl2016

Die Kommunalwahlen am 11. September 2016 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-bundestagswahl2013

Die Bundestagswahlen am 22. September 2013 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-landtagswahl2013

Die Landtagswahlen am 20. Januar 2013 im Landkreis Heidekreis

...öffnen

wahlergeb-kommunalwahl2011

Die Kommunalwahlen am 11. September 2011 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-bundestagswahl2009

Die Bundestagswahlen am 27. September 2009 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-kommunalwahl2006

Die Kommunalwahlen am 10. September 2006 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

wahlergeb-bundestagswahl2005

Die Bundestagswahlen am 18. September 2005 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

...öffnen

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Veranstaltungskalender  

   

Aktuelles  

27.11.2024
fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Ab Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro...mehr...
17.12.2024
aktuell-2024-rueck Seit 2014 setzt die Samtgemeinde Schwarmstedt das Programm (die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-grunstSollten Sie Zweifel an der Richtigkeit des Ihnen vorliegenden...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bornberg Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-stellenausschreibung-kita-bothmer Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die...mehr...
12.12.2024
aktuelles-2024-12-leader Am 3. Dezember 2024 traf sich die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der...mehr...
   
23.11.2023
bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
buchtipp-artikel-2024-12-g Die Samtgemeindebücherei Schwarmstedt bleibt vom 20. Dezember bis einschließlich 03. Januar 2025...mehr...
   

 

  Samtgemeinde Schwarmstedt

Postfach 1154
29684 Schwarmstedt

Hausanschrift:
Rathaus
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Vorsprache nur nach Terminvereinbarung

Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
Kontakt (Was erledige ich wo?)

Kontodaten der Samtgemeindekasse

Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
Impressum Datenschutz Barrierefreiheit Quellenangaben