Nach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

  1. Am 11. September 2016 finden in der Samtgemeinde Schwarmstedt folgende Kommunalwahlen statt:

    Gemeinderatswahl – Samtgemeinderatswahl – Kreistagswahl

    Die Wahlhandlung dauert von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

  2. Die Samtgemeinde Schwarmstedt ist in 14 Wahlbezirke/Wahllokale aufgeteilt.

    In den Wahlbenachrichtigungen, welche den Wahlberechtigten in der Zeit vom 04.08. bis 21.08.2016 übersandt wurden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person zu wählen hat.

  3. Die Stimmzettel werden amtlich erstellt und im Wahlraum bereitgehalten. Sie enthalten für die Wahl zu den Vertretungen die im Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge, die Namen der Bewerberinnen und Bewerber sowie jeweils drei Felder für jede Liste, für jede Bewerberin und für jeden Bewerber zur Kennzeichnung.

  4. Jede wählende Person hat drei Stimmen für jede der unter 1. genannten Kommunalwahlen, sofern sie für die jeweilige Wahl wahlberechtigt ist

  5. Die wählende Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch Ankreuzen oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem ihre Stimmen gelten sollen. Sie kann bis zu drei Stimmen vergeben und diese verteilen auf

    a) eine Liste (Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe in seiner Gesamtheit) oder verschiedene Listen,
    b) eine Bewerberin oder einen Bewerber, eine Liste oder einen Einzelwahlvorschlag,
    c) Bewerberinnen und Bewerber derselben Liste oder verschiedener Listen,
    d) Bewerberinnen und Bewerber derselben Listen oder verschiedener Listen und Einzelwahlvorschläge,
    e) Listen, Bewerberinnen und Bewerber dieser oder anderer Listen und Einzelwahlvorschläge.
            
    Allerdings dürfen insgesamt nicht mehr als drei Stimmen auf einem Stimmzettel vergeben werden, sonst ist der Stimmzettel grundsätzlich ungültig!

  6. Die wählende Person hat sich auf Verlangen des Wahlvorstands über ihre Person auszuweisen. Es wird darum gebeten, die Wahlbenachrichtigung zur Wahl mitzubringen.

  7. Wer keinen Wahlschein besitzt, kann die Stimme/n nur in dem für sie/ihn zuständigen Wahlraum abgeben.

  8. Wahlscheininhaberinnen/Wahlscheininhaber können an den unter 1. angeführten Kommunalwahlen nur durch Briefwahl teilnehmen. Es wird nur ein Wahlschein erteilt.

  9. Die Briefwahl wird in folgender Weise ausgeübt:

    a) Die wählende Person kennzeichnet persönlich und unbeobachtet für jede Wahl, für die sie wahlberechtigt ist, ihre/n Stimmzettel.
    b) Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
    c) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl. Hat sich die wählende Person zur Kennzeichnung des Stimmzettels der Hilfe einer anderen Person bedient, so hat diese die Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu unterzeichnen.
    d) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den Wahlbriefumschlag.
    e) Sie verschließt den Wahlbriefumschlag.
    f) Sie übersendet den Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Wahlleitung so rechtzeitig, dass der Wahlbrief spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann am Wahltag bis 18.00 Uhr auch in der Dienststelle der Wahlleitung, Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, abgeben werden.


    Finden gleichzeitig mehrere Wahlen statt, für die sie wahlberechtigt ist, benutzt die wählende Person für alle Wahlen nur einen Stimmzettelumschlag und nur einen Wahlbriefumschlag.

    Nähere Hinweise darüber, wie durch Briefwahl gewählt wird, sind dem Beiblatt zum Wahlschein zu entnehmen.


  10. Die Wahl ist öffentlich. Jedermann hat zum Wahlraum Zutritt, soweit das ohne Störung des Wahlgeschäfts möglich ist.

  11. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht wird nach Vorschriften des Strafgesetzbuchs bestraft.

 

Schwarmstedt, den 01.09.2016                   

Samtgemeinde Schwarmstedt
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Gehrs

 

 

   
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Die Wahlergebnisse der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019

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Die Europawahl 2019 am 26. Mai 2019 in der Samtgemeinde Schwarmstedt

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Die Landtagswahlen am 20. Januar 2013 im Landkreis Heidekreis

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Rathaus
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Telefon (Zentrale): 05071/809-0
Telefon (Bürgerbüro): 05071/809-99
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de
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Sprechzeiten Bürgerbüro
(Meldeamt, Ausweise/Pässe, Fundbüro, Kfz-Zulassung, Gewerbe/Gaststätten):
Montag, Mittwoch & Freitag 08:30 – 14:00 Uhr
Dienstag & Donnerstag 08:30 – 12:00 Uhr 
  13:00 – 18:30 Uhr


Sprechzeiten Sozialamt
(Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Asylbewerberleistungen, Unterbringung):
Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag 16:00 – 18:00 Uhr
   
allgemeine Sprechzeiten:
Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr
   
 
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