Rückerstattung der Kindergartengebühren: Verwaltungsvorschlag wurde angenommen / Kein Antrag nötig

Als erste Gemeinde hat Buchholz am vergangenen Mittwoch den Vorschlag der Gemeindeverwaltung angenommen: Der  Rat beschloss mit den Stimmen aller Ratsmitglieder, dass Eltern vom ersten Tag an die gezahlten Kindergartenbeiträge für diese Tage zurückerhalten, wenn eine Betreuung im Kindergarten aufgrund des Streiks nicht möglich war.

"Ein Antrag der Eltern ist hierfür nicht erforderlich",  erläutert Gemeindedirektor Björn Gehrs seinen Antrag und das weitere Vorgehen. Auch in den anderen Mitgliedsgemeinden steht das Thema Rückerstattung auf der Tagesordnung und wird zeitnah entschieden.

 

 

 

   
12.08.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06-grEs ist wieder so weit: In diversen Bäumen und Sträuchern in privaten Gärten oder öffentlichen Grünflächen finden sich große Gespinste, in denen sich dutzende Raupen tummeln.

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04.06.2021

ordnungsamt-aktuelles-2021-06Ansprechend gestaltete Vorgärten und Anpflanzungen beleben und verschönern das Ortsbild und tragen zur Verbesserung der Lebensräume von Mensch und Tier bei. Oft wächst dieser Bewuchs aber in den öffentlichen Straßenraum hinein und ruft Gefahrensituationen hervor. Da derzeit regelmäßig derartige Situationen gemeldet werden, ruft die Samtgemeinde Schwarmstedt nun allgemein zum Rückschnitt auf.

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bekanntmachung-buchholz-2023-11-ratDie nächste Sitzung des Rates der Gemeinde Buchholz (Aller) findet am 28.11.2023, um 20:00 Uhr, in 29690 Buchholz (Aller), Am...mehr...
   
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