Bekanntmachung Samtgemeinde

Einrichtung von Krippenplätzen in der Samtgemeinde Schwarmstedt

In der Samtgemeinde Schwarmstedt werden zurzeit Überlegungen angestellt, zur Betreuung der Kinder im Alter unter drei Jahren zusätzliche Krippenplätze einzurich­ten. Für die weiteren Planungen soll zunächst der tatsächliche Bedarf an fehlenden Krippenplätzen ermittelt werden. Eltern, deren Kind das dritte Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die für dieses Kind einen Krippenplatz benötigen, melden sich da­her bitte bis zum 31.01.2005 bei Frau Senkel oder Frau Voltmer im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt  unter der Tel-Nr.: 05071/809-15.

 

Da die Einrichtung der Krippe auch in privater Trägerschaft erfolgen kann, sind auch hierzu alle Interessenten aufgerufen, sich schriftlich bis zu o. a. Termin bei der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, mit ihren Kon­zepten vorzustellen.

 

 

Schwarmstedt, 16.12.2004

 

Samtgemeinde Schwarmstedt

Der Samtgemeindebürgermeister

 

gez. Frische

Bild

   
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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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