B 214 - Halbseitige Sperrung der Behelfsbrücken bei Schwarmstedt - Einschränkungen für zwei Tage

Die Arbeiten an der Leinebrücke bei Schwarmstedt im Zuge der Bundesstraße 214 gehen in die Endphase. Doch bevor der Verkehr über das neue Bauwerk geführt werden kann, sind auf den benachbarten Behelfsbrücken zusätzliche Maßnahmen für den Artenschutz erforderlich. Damit in den Hohlräumen der oberen Stahlträger nicht die streng geschützte Rauchschwalbe nistet und brütet, müssen diese abgehängt werden.

Die Schutzvorkehrungen sollen am Dienstag und Mittwoch, 31. März und 1. April, angebracht werden. Pro Brücke dauern die Arbeiten einen Werktag, also etwa von 8 bis 16 Uhr. Eine Baustellenampel regelt den Verkehr. Zum Abend hin wird die Sperrung aufgehoben und am nächsten Tag wieder eingerichtet.

Anfang Mai soll dann voraussichtlich der Verkehr über die neue Leinebrücke fahren können. Im Anschluss beginnt der Rückbau der beiden Behelfsbrücken. Dies ist aufgrund der Größe der Stahlteile und der Erdbewegungen nicht ohne weitere Einschränkungen möglich. Um das Material abzutransportieren, muss der Zufahrtsbereich zur Behelfsbrücke halbseitig gesperrt werden. Der Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wird über die Arbeiten vorab informieren.

 

 

 

 

   
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