Heidekreis warnt vor illegalen Abfallsammlungen

In letzter Zeit sind der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall des Heidekreises diverse Fälle illegaler Abfallsammlungen gemeldet worden. Zumeist handelt es sich dabei tatsächlich um Aufrufe von unrechtmäßigen Sammlern. Über Wurfzettel in den Briefkästen werden Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, sich kostenfrei an den (Abfall-)Sammlungen zu beteiligen oder Spenden gut sichtbar an den Straßenrand zu legen. Gesammelt werden Gegenstände aller Art wie Hausrat, Schrott, Elektrogeräte oder Altkleider. Die Wurfzettel sind meist ohne konkrete Angaben zum Sammler. Selbst im Falle einer Namens-, Adresse- oder Telefonangabe, kann oft von nicht ordnungsgemäßen Tätigkeiten ausgegangen werden. Die Werbung von illegalen Abfallsammlern ist unbedingt zu ignorieren!

Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes

Besondere Vorsicht ist bei illegalen Sammlungen von Elektroaltgeräten und gefährlichen Abfällen geboten. Die Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall weist daher daraufhin, dass solche Sammlungen illegal sind und von den Besitzerinnen und Besitzern keine Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Sammlung bereitgestellt werden dürfen. Wenn Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer dennoch Gegenstände aus privaten Haushaltungen zur Abholung bereitstellen, handeln diese selbst ordnungswidrig. Der Grund ist, dass es sich bei diesen Gegenständen um Abfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes handelt, auch wenn in den Wurfzetteln etwas anderes suggeriert wird. Privathaushalte sind gesetzlich verpflichtet, ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu überlassen. Mit dem Überlassen von Elektroaltgeräten wie zum Beispiel Waschmaschinen, E-Herden, Kühlschränken oder Wasserkochern werden diese als gefährliche Abfälle eingestuft. Nur zertifizierte und beauftragte Entsorgungsunternehmen dürfen solche Abfälle abholen.

Ausgenommen von der Überlassungspflicht sind lediglich Abfälle, die im Rahmen von zulässigen gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen eingesammelt werden. Diese Sammlungen müssen allerdings vorher der Fachgruppe Wasser, Boden, Abfall angezeigt und eine ordnungsgemäße Verwertung des Sammelguts nachgewiesen werden. Gefährliche Abfälle wie zum Beispiel Altbatterien, Elektroaltgeräte oder Altfahrzeuge dürfen in keinem Fall im Rahmen von gemeinnützigen oder gewerblichen Sammlungen gesammelt werden.

Deshalb ist die Werbung von illegalen Abfallsammlern unbedingt zu ignorieren!

Über die Unzulässigkeit hinaus besteht auch die Gefahr, dass der unsachgemäße Umgang, insbesondere mit gefährlichen Abfällen, zu schädlichen Umwelteinwirkungen führt. Der Heidekreis appelliert daher an alle Abfallbesitzerinnen und Abfallbesitzer, die Werbung von solchen illegalen Abfallsammlern zu ignorieren und in diesen Fällen keinerlei Gegenstände am Straßenrand zur Abholung bereitzustellen.

Neben den sogenannten „schwarzen Schafen“ gibt es aber auch viele Firmen und Organisationen, die ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Sammlungen durchführen. Die Überlassung von nicht gefährlichen Abfällen an diese Firmen und Organisationen ist nicht zu beanstanden. Bei Fragen oder Hinweisen zu Sammlern wenden Sie sich gerne an die untere Abfallbehörde des Heidekreises telefonisch unter 05191 970-678.

 

 

   
27.11.2024

fz-zulassung-ab-dezember-in-schwarmstedt-nur-mit-terminvereinbarung-und-weniger-terminen Seit Dezember 2024 gibt es eine Änderung im Bürgerbüro Schwarmstedt.

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22.05.2025

aktuelles-2025-05-reisedokSchwarmstedt. Anfang Juli starten die Sommerferien. Die Samtgemeinde Schwarmstedt bittet alle diejenigen, die dann verreisen möchten, sich jetzt um gültige Ausweise und Pässe zu kümmern. Dies gilt für alle Personengruppen, auch für Familien mit Kindern, denn seit 2024 können keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

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15.05.2025

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13.05.2025

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09.05.2025

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08.05.2025

aktuelles-2025-05-kam Alle fünf Jahre werden in ganz Deutschland die Fahrzeuge erfasst. Die turnusmäßige Zählung beginnt in dieser Woche und endet im Herbst. Im Einzugsgebiet des Geschäftsbereichs Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) werden an 42 Stellen dafür Kameras für die Videoaufzeichnungen installiert. Die Verkehrszählung an den Bundesfern- und Landesstraßen soll helfen, die Entwicklung des Verkehrs zu beurteilen.

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08.05.2025

aktuelles-2025-05-sprechstunde-formularlo Die Formularlotsen sind im Mai 2025 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

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07.05.2025

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25.04.2025

aktuelles-2025-04-boerse Sie benötigen Hilfe im Alltag oder möchten sich ehrenamtlich engagieren? Die Ehrenamtsbörse des Landkreises Heidekreis gibt hierfür Hilfestellung.

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25.04.2025

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14.04.2025

pac-aktuell-2025-04-rundschau2 Artikel aus der Schwarmstedter Rundschau

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10.04.2025

2025-03-bekanntmachung-laermaktionsplan-gem-47d-bundes-immissionsschutzgesetz-der-samtgemeinde-schwarmstedtErste Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 07.07.2022

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07.04.2025

aktuelles-2025-04-ferienpDas Ferienprogramm Schwarmstedt wird vom Samtgemeindejugendring erstellt. Die teilnehmenden Vereine sind Träger und Ansprechpartner der Angebote im Rahmen des Ferienprogramms.

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04.04.2025

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01.04.2025

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28.03.2025

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27.03.2025

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24.03.2025

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13.03.2025

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10.03.2025

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28.02.2025

aktuelles-2025-02-fsmeSchwarmstedt/Celle. Der zur Samtgemeinde Schwarmstedt benachbarte Kreis Celle ist als FSME Risikogebiet ausgewiesen worden. Vom Land Niedersachsen heißt es hierzu:

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25.02.2025

aktuelles-2025-02-kitalAufgrund des Streiks im öffentlichen Dienst kommt es in den Kindertagesstätten Eulennest Lindwedel und Am Loh Schwarmstedt zu Ausfällen.

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25.02.2025

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