Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser in Verden (Träger des Vorhabens -TdV) beabsichtigt den Ersatzneubau eines Raugerinnes für das Wehr Hademstorf.

 

Bekanntmachung WSV Auslegung Schwarmstedt.pdf

 

Bekanntmachung über die Auslegung des Planes für den Neubau eines Raugerinnes als Ersatz für das Wehr Hademstorf

Erläuternder Hinweis: Diese Auslegung erfolgt ergänzend zu den bisherigen vom 05.12.2023 bis 18.01.2023 erfolgten Auslegungen in der Samtgemeinde Ahlden und der Gemeinde Hademstorf. Es handelt sich dabei um dieselben Planunterlagen. Die bisher eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen sind davon unberührt, sie werden also im Verfahren berücksichtigt!


I.

Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser in Verden (Träger des Vorhabens -TdV) beabsichtigt den Ersatzneubau eines Raugerinnes für das Wehr Hademstorf.

Das Vorhaben besteht im Wesentlichen aus

- Rückbau des Wehres
- Neubau eines beckenartigen Raugerinnes mit beidseitig angeordneten Bermen
- Anlage von Ein- und Ausstiegshilfen für den Kanu-/Rudersport
- Anlage von Anlegestellen/-rampen zu Unterhaltungszwecken
- Neubau eines Schuppens

 


II.

Für den Neubau des Raugerinnes wird ein Planfeststellungsverfahren nach §§ 12 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und § 14 ff. des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) in Verbindung mit § 34 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit §§ 72 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) durchgeführt.

Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen für das Vorhaben soll ein Planfeststellungsbeschluss nach § 14b WaStrG in Verbindung mit § 74 VwVfG ergehen.

 

III.

Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 12. April 2023 bis zum 11. Mai 2023 (jeweils einschließlich) während der Dienststunden in nachfolgender Dienststelle zur Einsicht öffentlich aus:

Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, Zimmer 35, 29690 Schwarmstedt
Zugang über das Bürgerbüro
Montag bis Freitag von 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag von 14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Die Planunterlagen und die Bekanntmachung stehen darüber hinaus im Internet unter der Adresse https://www.gdws.wsv.bund.de zur Einsichtnahme zur Verfügung. Im Zweifel ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich (§ 27 a Abs. 1 Satz 4 VwVfG).

Im Einzelnen liegen folgende Unterlagen aus und stehen im Internet zur Verfügung:

- 1 Erläuterungsbericht
- 13 technische Zeichnungen (Anlage 2.1 - 2.12)
- 5 Hydrologische und Hydraulische Nachweise (Anlage 3.1 - 3.5)
- 2 Ergebnisse geotechnischer Untersuchungen (Anlage 4.1 - 4.2)
- 4 Grundwassermodellierungen (Anlage 5.1 - 5.4)
- 4 Naturschutzfachliche Unterlagen (Anlage 6.1 - 6.4)
- 1 Bauwerksverzeichnis
- 1 Grunderwerbsverzeichnis

Für weitere Informationen und Fragen zum Vorhaben stehen der TdV, das

Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser
Hohe Leuchte 30
27283 Verden
Telefon: 04231 898-0 oder 04231 898 1237 (Herr Abeling),

und die Planfeststellungsbehörde, die

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Am Waterlooplatz 5
30169 Hannover,

zur Verfügung.


IV.

1. Einwendungen gegen das Vorhaben und Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sind zur Vermeidung des Ausschlusses innerhalb von einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens 12. Juni 2023 schriftlich oder zur Niederschrift bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde, Am Waterlooplatz 5, 30169 Hannover oder bei der vorstehend genannten Auslegungsdienststelle,
zu erheben.

Einwendungen und Stellungnahmen können auch als elektronisches Dokument über die elektronische Zugangsmöglichkeit der De-Mail

GDWS@WSV.DE-Mail.de

an die Generaldirektion Wasserstraßen- und Schifffahrt gerichtet werden. Die Übermittlung von Einwendungen oder Stellungnahmen als De-Mail erfordert die Nutzung eines personalisierten De-Mail-Benutzerkontos.

Die Einwendungen bzw. Stellungnahmen müssen Namen und Anschrift des Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücknummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

2. Nach Ablauf der Einwendungsfrist erhobene Einwendungen Privater oder Stellungnahmen von anerkannten Vereinigungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 S. 2 bis 5 VwVfG geltend gemacht werden.

3. Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig eingereichten Stellungnahmen von Behörden und anerkannten Vereinigungen wird ein Erörterungstermin stattfinden, der noch gesondert bekannt gemacht wird, soweit die Planfeststellungsbehörde nicht gemäß § 14a Nr. 1 WaStrG auf eine Erörterung verzichtet. Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

4. Personen, die Einwendungen erhoben haben, und anerkannte Vereinigungen im Sinne von § 73 Abs. 4 S. 5 VwVfG, die Stellungnahmen abgegeben haben sowie diejenigen, die sich zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens geäußert haben, können von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt und die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn außer der Benachrichtigung der Behörden und des TdV mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind.

 

V.

Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen an (12. April 2023) tritt für die von der Planung betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach § 15 WaStrG ein. Das bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder das geplante Bauvorhaben erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen (§ 74 Abs. 2 VwVfG, § 14 b Nr. 1 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.

 

VI.

Aufgrund der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des o.g. Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde ermittelte, vom Träger des Vorhabens übermittelte oder in Einwendung mitgeteilte personenbezogenen Daten (z.B. Name, Adresse, Betroffenheit etc.) ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden benötigt, um den Umfang der Betroffenheit beurteilen zu können und ein ordnungsgemäßes Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden ggf. an den Vorhabenträger und die für diesen tätigen Dritten weitergereicht. Es handelt sich um eine erforderliche Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e) DSGVO. Für weitere Einzelheiten wird auf den "Hinweis zum Datenschutz in der Planfeststellung" auf nachfolgende Internetseite verwiesen.

https://www.gdws.wsv.bund.de/DE/wasserstrassen/planfeststellung/Datenschutz_Planfeststellung.html

Im Auftrag
Kuttig

 

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt
Postfach 63 07 · 30063 Hannover

Generaldirektion
Wasserstraßen und
Schifffahrt
Anhörungs- und
Planfeststellungsbehörde
Am Waterlooplatz 5
30169 Hannover
Ihr Zeichen
Mein Zeichen
3800R22-422.03/AL001:H814
Datum
27. März 2023
Angelika Kuttig
Telefon +49 511 9115-3421
Telefax +49 511 9115-
Zentrale +49 511 9115-0
Telefax +49 511 9115-3400
hannover.gdws@wsv.bund.de
www.wsv.de

 

 

   
09.12.2022

aktuelles-2022-12-schadstAlle Termine für 2023

mehr...

25.01.2023

aktuelles-2023-01-schoeffenwahlIm ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in der Samtgemeinde Schwarmstedt insgesamt 6 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Walsrode und Landgericht Verden als Vertreter/innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

mehr...

31.03.2023

aktuelles-2023-31-wsv Die Bundesrepublik Deutschland (Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes), vertreten durch das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Weser in Verden (Träger des Vorhabens -TdV) beabsichtigt den Ersatzneubau eines Raugerinnes für das Wehr Hademstorf.

mehr...

31.05.2023

aktuelles-2023-05-minigolf Die Öffnungszeiten der Minigolfanlage ändern sich ab dem 02. Juni 2023 wie folgt: montags bis freitags von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr, samstags, sonntags, Feiertage von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr

mehr...

24.05.2023

aktuelles-2023-05-stellenausschreibung-bo-raumpfle Die Gemeinde Schwarmstedt sucht zum nächstmöglichen Termin für die Kindertagesstätte Bothmer eine/n Raumpfleger/in (m/w/d) sowie Raumpfleger/innen (m/w/d) zur Aushilfe in Krankheitsfällen oder als Urlaubsvertretung

mehr...

19.05.2023

aktuelles-2023-05-gaesteEinen guten Zuspruch erfährt das Schwarmstedter Hallenbad. Dies macht sich auch bei den Besucherzahlen bemerkbar und so konnte kürzlich mit Wiebke und Thomas Behrens aus Buchholz der drei Millionnste Badegast begrüßt werden. Das Ehepaar nutzt gerne das Schwarmstedtedter Hallenbad - im Schnitt drei Mal die Woche zum Schwimmen. Besonders gefällt ihnen das Bad nach der Sanierung, denn es ist moderner, heller und ansprechender geworden. Sie sind damit nicht alleine, denn insbesondere Zehner- und Jahreskarten sind seitdem stärker nachgefragt, aber auch Gäste mit Einzelkarten entdecken das Bad zunehmend für sich.

mehr...

18.05.2023

aktuelles-2023-06-sprechstunde-formularl Die Formularlotsen sind im Juni 2023 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

mehr...

17.05.2023

aktuelles-2023-05-stellenausschreibung-kita-buch Die Gemeinde Buchholz (Aller) sucht für die Kindertagesstätte Buchholz (Aller) 1 Heilerziehungspfleger/in (m/w/d), Erzieher/innen (m/w/d) und Sozialpädagogische Assistent/en/innen (m/w/d)

mehr...

12.05.2023

aktuelles-2023-05-stellenausschreibung-sg-raumpfl Die Samtgemeinde Schwarmstedt sucht Raumpfleger/innen (m/w/d) für die Grundschulen Bothmer und Lindwedel Wöchentliche Arbeitszeit: 19,0 Std. bzw. 15,0 Std.

mehr...

27.04.2023

aktuelles-2023-05-sprechstunde-formularl Die Formularlotsen sind im Mai 2023 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

mehr...

19.04.2023

aktuelles-2023-04-unbezahlbar unbezahlbar und freiwillig 2023 

mehr...

13.04.2023

aktuelles-2023-04-rundschau Formularlotsen helfen zweimal im Monat

mehr...

06.04.2023

aktuelles-2023-04-nashornkaeferBauhof leistet wichtigen Beitrag zum Erhalt von natürlichen Lebensräumen

mehr...

05.04.2023

aktuelles-2023-04-sprechstunde-formularl Die Formularlotsen sind im April 2023 mit persönlichen Beratungsgesprächen unter vorheriger Terminvereinbarung für Sie da.

mehr...

05.04.2023

aktuelles-20230406zvDie nächste Sitzung der Zweckverbandsversammlung des ZV Aller-Leine-Tal findet am 17.04.2023 im Burghof in Rethem (Aller).

mehr...

05.04.2023

aktuelles-2023-04-juleic Wir möchten uns gemeinsam auf fünf Abenden mit Schwerpunkten auseinandersetzen.

mehr...

31.03.2023

aktuelles-2023-29-pflegedurchforstungSchwarmstedt. Wer in den Wäldern der Samtgemeinde Schwarmstedt spazieren gehen wollte, hatte in den letzten Tagen keinen Spaß. Die Wege waren vom Regen aufgeweicht und von schweren forstwirtschaftlichen Maschinen zerfahren. Matsch und Pfützen, so weit das Auge reicht. Dies führte auch zu Bürgernachfragen bei „Sag´s uns einfach“, so dass die Samtgemeinde Schwarmstedt gerne die Hintergründe erklärt: 

mehr...

31.03.2023

aktuelles-2023-03-rundschau Freiwilligenbörse sucht wieder Ehrenamtliche.

mehr...

24.03.2023

pac-aktuell-2023-03-24-wendepunkte Prävention hat in der Samtgemeinde Schwarmstedt einen hohen Stellenwert. Dies gilt auch beim Thema „sexualisierte Gewalt an Kindern“. Hier wird frühzeitig begonnen, denn Präventionsprojekte starten bereits in der Krippe und werden flächendeckend in den Kindertagesstätten (Kitas), Grundschulen und weiterführenden Schulen weitergeführt.

mehr...

21.03.2023

aktuelles-2023-03-freiflaechenpAm Montag, 20. März wurden die Ergebnisse der Potentialflächenanalyse für Freiflächenphotovoltaikanlagen in Schwarmstedt vorgestellt.

mehr...

17.03.2023

aktuelles-2023-03-minigolf Samstag, 01.04.2023, 10.00 Uhr

mehr...

17.03.2023

aktuelles-2023-03-freiflaechenphotovoltaikSchwarmstedt. Am jetzigen Montag, 20. März 2023 werden erste Planungen zu Freiflächenphotovoltaik in der Samtgemeinde Schwarmstedt vorgestellt und beraten. Die öffentliche Sitzung des Fachausschusses findet um 18 Uhr in der Mensa der KGS Schwarmstedt statt.

mehr...

08.03.2023

aktuelles-2023-03-solarportalSeit Dezember ist das Solarportal im Heidekreis abrufbar. Es hilft bei der Entscheidung für Solaranlagen. Eignet sich mein Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage? Der integrierte Ertragsrechner im Solarportal ermöglicht eine individuelle Berechnung der Wirtschaftlichkeit und der Einsparmöglichkeiten in Bezug auf nicht bezogenen Netzstrom und eingesparte CO2-Emissionen.

mehr...

01.03.2023

aktuelles-2023-03-mikrozensuserhebungDas Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) führt auch in diesem Jahr in der Samtgemeinde Schwarmstedt Haushaltsbefragungen durch.

mehr...

   

Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

thumbnail Feedback, Mängelmeldung
thumbnail Terminbuchung
   

Wetter  

giweather joomla module
   

Veranstaltungskalender  

   
05.06.2023
bekanntmachung-samtgemeinde-2023-06-schoeffen Der Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt hat in seiner Sitzung am 31.05.2023 den Beschluss über die Vorschlagsliste zur Wahl der...mehr...
   
buchtipp-artikel-2022-05-geschlossenDa ab Montag, dem 05.06.2023 die bereits geplante Schließung folgt, bleibt die Bücherei somit bis einschließlich Freitag, den 16....mehr...
   

 

 

 

 

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Tel. Zentrale: 05071 809-0

 

Öffnungszeiten
Samtgemeindeverwaltung:

 

 

Kontakt Öffnungszeiten
Bürgerbüro
Terminbuchung  
Impressum  
Datenschutz  
Barrierefreiheit  
Quellenangaben  Öffnungszeiten
Sozialamt:

Achtung, das Rathaus ist für den
Publikumsverkehr geschlossen.
Zutritt während der Öffnungszeiten
NUR nach vorheriger Terminabsprache

 

 
Montag – Freitag 08:30 – 12:00 Uhr  
Zusätzlich:    
Montag – Mittwoch 13:00 – 14:30 Uhr  
Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr  
     
Montag – Mittwoch, 08:30 – 17:00 Uhr  
Donnerstag 08:30 – 18:00 Uhr  
Freitag 08:30 – 17:00 Uhr  
Samstag (01.Mai.-15.Sept.) 10:00 – 12:00 Uhr   
 (samstags keine Kfz-Bearbeitung)    
     
     
Donnerstag: 08:30 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
 
   

Was erledige ich wo?

Was erledige ich wo?

Wir benutzen Cookies
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten.
Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.