Der Unterhaltungsverband Meiße wird in der Zeit zwischen dem 01. Juli und 20. Dezember die Gewässer 2. Ordnung in seinem Verbandsgebiet bei Bedarf maschinell unterhalten und hierzu ggf. Grundstücke der Anlieger und Hinterlieger betreten und benutzen.

- Anlieger und Hinterlieger haben gemäß Unterhaltungsverordnung des Landkreises die
Befahrung der Gewässerränder in einem 5,00 m breiten Streifen entlang der oberen
Böschungskante mit Räumgeräten zu dulden und die Befahrbarkeit zu gewährleisten!
- Anlieger haben bei der Nutzung ihrer Grundstücke die Erfordernisse des Uferschutzes
zu beachten. Anlieger und Hinterlieger müssen das Einebnen des Aushubes auf ihren
Grundstücken dulden, wenn es die bisherige Nutzung nicht dauernd beeinträchtigt.
- Im Räumstreifen vorhandene Hindernisse sind zu entfernen; vorhandene Einrichtun-
gen (z.B. Dränausmündungen) in geeigneter Weise zu markieren oder sichtbar freizu-
stellen (z.B. Weidepumpen). Dränausmündungen sind unter die Böschungsoberfläche
einzutiefen. Bauliche Einrichtungen jeglicher Art im Räumstreifen erfordern eine Anla-
gengenehmigung nach Nds. Wassergesetz.
- Als Viehweide genutzte Gewässergrundstücke sind beim Weidegang entlang des Ufers
grundsätzlich mit einem kehrenden und zuverlässigen Zaun zu versehen. Der Zaun ist
in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen Böschungskante zu setzen.
Der Uferzaun darf nicht höher als 1,00 m sein.
- Bei befahrbarem Gewässerrand sind Querzäune beidseitig und 1,00 m von der oberen
Böschungskante ansetzend mit mindestens 4 m breiten und einfach zu öffnenden
Durchfahrten zu versehen. Die Durchfahrten sind im o.g. Zeitraum unverschlossen zu
halten.
- Es wird darauf hingewiesen, dass Schäden, die durch Nichtvorhandensein von Durch-
fahrten in den Querzäunen oder die an oder durch nicht erkennbare Hindernisse ent-
stehen, durch den Anlieger zu verantworten sind.
- Ackergrundstücke dürfen nur in einem Abstand von mindestens 1,00 m von der oberen
Böschungskante beackert werden. Bei bestellten Ackerflächen besteht zur Herstellung
des ordnungsgemäßen Abflusses, ebenso wie bei Grünland, die Notwendigkeit den
Räumstreifen zu befahren. Die Anlieger sind verpflichtet, die Ufergrundstücke so zu
bewirtschaften, dass die Unterhaltungsarbeiten nicht verzögert und beeinträchtigt wer-
den. Der Unternehmer hat den Auftrag, die Flächen auch bei Zuwiderhandlungen zu
befahren. Die rechtzeitige Aberntung des Räumstreifens auf beiden Gewässerseiten
wird empfohlen, um Konflikte zu vermeiden. Auf im o.g. Zeitraum nicht abgeernteten
oder schon wieder bestellten Flächen entstehende Kulturschäden kann kein Scha-
densersatz geleistet werden.
- Blühstreifen im Zuge von Agrarumweltmaßnahmen (AUM, NAU, Greening, Blüh -strei-
fenprogramm) an gewässerseitigen Ackerrändern/im Bereich des Räumstreifens sind
nur dann möglich, wenn der Unterhaltungspflichtige dem vorher ausdrücklich zuge-
stimmt hat. Im anderen Fall erfolgt bei im Jahresgang eintretendem Bedarf eine Befah-
rung des Blühstreifens.
- Offene Viehtränken innerhalb des Abflussquerschnittes sind nicht gestattet und müs-
sen entfernt werden. Für die Viehtränkung sind Weidepumpen einzusetzen.
- Das Ablagern von Abfällen, u.a. von Gartenabfällen, im Gewässernahbereich ist nicht
zulässig.
- Die Anlieger haben zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer be-
pflanzt, soweit es für die Unterhaltung erforderlich ist.
- Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmungen der Unterhaltungsverordnung können
als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zur Abstimmung erhalten Sie beim Unterhaltungsverband weitere Informationen unter der
Tel.-Nr. 05141 / 9388-96 oder -22.

 

 

 

   
16.01.2018

projekt-850-jahre-2018-01-videoEin bewegtes Jahr 2017 ist zu Ende: „850-Jahre Schwarmstedt“ wurde mit vielen Veranstaltungen von April bis November von Schwarmstedtern und seinen Gästen gefeiert.

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20.11.2017

projekt-850-jahre-2017-11-bilderMit dem großen Feuerwerk und dem Knabenchor aus Hannover fand das Jubiläumsjahr „850-Jahre-Schwarmstedt“ am 18. und 19.11.2017 seinen Abschluss.

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02.11.2017

projekt-850-jahre-2017-10-feuerwerkDas ausgefallene Feuerwerk vom Festwochenende wird am Samstag, den 18. November 2017 auf der Oldtimerwiese/-halle am Varrenbruch/B 214 um 19 Uhr nachgeholt. Nach dem Zapfenstreich vom 21.10. 2017 beendet das Feuerwerk dann die Feierlichkeiten zur 850-Jahr-Feier. Den Schlusspunkt setzt dann allerdings noch am 19.11. 2017 um 18 Uhr der Knabenchor aus Hannover in der St. Laurentius Kirche zu Schwarmstedt.

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15.08.2017

projekt-850-jahre-2017-08Start: 13.30 Uhr Parkplatz Am Mönkeberg   Strecke: Celler Straße – Kirchstraße – Kötnerweg – Marktstraße – An der Kaisereiche – Moorstraße –  Unter den Eichen – Hauptstraße – Am Markt – Festplatz Am Beu

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31.07.2017

projekt-850-jahre-2017-07-helferAm Wochenende 18. bis 20. August 2017 wird in Schwarmstedt auf dem Festplatz Am Beu der 850.Geburtstag des Ortes gefeiert.

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28.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-vorverkauf Ab sofort gibt es bei der Buchhandlung Gramann in Schwarmstedt die Eintrittskarten für das Festwochenende. Das umfangreiche Programm, das die Projektgruppe 850 Jahre Schwarmstedt für die Festtage am 18., 19. und 20. August 2017 erarbeitet hat, steht.

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22.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festprogrammDer Kartenvorverkauf für die Abendveranstaltungen auf dem Festzelt zur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt können ab dem 28. Juni 2017 bei der Buchhandlung Gramann, Tel. 05071 9822-0, erworben werden.

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02.06.2017

projekt-850-jahre-2017-06-festschriftSchwarmstedt - zwischen gestern und heute, Vereinsleben - vielfältig und bunt, Schulleben - von der Dorfschule zur KGS, Kultur erleben - von Künstlern und Kreativen, Erholung pur - Tourismusregion Aller-Leine-Tal sowie Wirtschaft -Innovativ und flexibel.

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16.05.2017

projekt-850-jahre-2017-05-festumzugZur 850-Jahr-Feier in Schwarmstedt findet auch ein großer Festumzug am Sonntag, den 20. August  2017 statt. Alle, die daran teilnehmen möchten, können sich dazu noch bis zum 1.6.2017 anmelden. 

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21.04.2017

projekt-850-jahre-2017-04-familiennachmittagIm Rahmen der 850 Jahr-Feier von Schwarmstedt findet auf dem Gelände des Uhle-Hofes am Sonntag, 14. Mai 2017 um 16.00 Uhr die Aufführung des Theaterstückes „Die Hexe von Kröpelin“ statt.

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16.03.2017

projekt-850-jahre-2017-03-festwagenumzug Am Sonntag, 20.8.2017 findet im Rahmen der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt ein Umzug mit geschmückten Festwagen oder kreativen Fußgruppen statt.

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16.01.2017

projekt-850-jahre-2017-03-gute-taten „Jeden Tag eine gute Tat“, so lautet ein Pfadfindermotto. Im Jubiläumsjahr 2017 wollen wir in Schwarmstedt 850 gute Taten sammeln, die Sie im Laufe des Jahres getan haben, etwa:

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-anekdoten-geschichten Gesucht werden echte Geschichten und Anekdoten aus der Vergangenheit oder Gegenwart von Schwarmstedt, die in einer Festschrift anlässlich der 850-Jahr-Feier Schwarmstedt zusammen getragen werden sollen.

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09.09.2016

projekt-850-jahre-2016-09-jahresprogramm Vom 18.-20. August 2017 findet das große Festwochenende am Festplatz AM BEU in Schwarmstedt statt. Es beginnt mit einem Festkommers am Freitagabend, Samstag gibt es ein generationsübergreifendes Kunst- und Kulturprogramm mit Tanz am Abend und am Sonntag findet unter anderem der große Umzug mit geschmückten Festwagen und kreativen Fußgruppen statt.

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20.01.2016

projekt-850-jahre-2016-01-20 Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier. Die Planungen dafür laufen bereits auf Hochtouren und viele Ideen wurden mittlerweile schon in einer Projektgruppe zusammen getragen.

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23.09.2015

850j-2015-09-logo Für die 850 Jahr-Feier Schwarmstedt in 2017 sucht die Projektgruppe ein passendes Erkennungssymbol in Form eines Logos mit einem Slogan oder Motto. Daher hat sie sich überlegt, einen Aufruf für eine Logo-Idee zu starten.

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22.07.2015

850j-2015-07-850jahre Die Gemeinde Schwarmstedt begeht 2017 ihre 850-Jahr-Feier – und die soll gebührend gefeiert werden! Die Planungen dafür laufen bereits. Viele Ideen wurden mittlerweile schon zusammengetragen. Angedacht sind ein Festwochenende und Veranstaltungen verschiedenster Art, verteilt über das ganze Jahr unter dem Motto „850-Jahr-Feier“.

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16.06.2015

850j-2015-gruendung-850 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Vereine und Freunde von Schwarmstedt, im Jahr 2017 wird unser schönes Schwarmstedt 850 Jahre alt und möchte das gebührend feiern.

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Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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hallenbadschliessung-am-21-04-2026-ab-15-00-uhrAus personellen Gründen muss das Hallenbad am mehr...
14.04.2026
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