Wahlbekanntmachung und Aufforderung zum Einreichen von Wahlvorschlägen

Am 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

Nach dem Niedersächsischen Kommunalwahlgesetz (NKWG) und den Vorschriften der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) in der jeweils aktuell gültigen Fassung wird hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen aufgefordert.

I. Verbundene Wahlen

1. Wahl des Samtgemeinderates
1.1 Das Gebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt bildet einen Wahlbereich.
1.2 Es sind gem. § 46 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) 30 Ratsherren und Ratsfrauen zu wählen.
1.3 Je Wahlvorschlag können gem. § 21 Abs. 4 NKWG höchstens 35 Bewerber/innen benannt werden.

2. Wahl der 5 Gemeinderäte
2.1 Die Gebiete der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel, und Schwarmstedt bilden jeweils einen Wahlbereich.
2.2 Die folgende Tabelle zeigt die Zahl der Vertreter/innen in den Gemeinderäten und die Höchstzahl der Bewerber/innen je Wahlvorschlag.

Name der Gemeinde Zahl der Vertreter/innen Höchstzahl der Bewerber/innen
Buchholz/Aller  13  18
Essel  11 16
Gilten  11 16
Lindwedel  13 18
Schwarmstedt  17 22

II. allgemeine Regelungen

  1. Wahlvorschläge für die Wahl des Samtgemeinderates und die Wahlen der 5 Gemeinderäte können gem. § 21 Abs. 1 NKWG von Parteien im Sinne des Artikels 21 Grundgesetz, von Gruppen von Wahlberechtigten (Wählergruppen) und von wahlberechtigten Einzelpersonen (Einzelwahlvorschlag) eingereicht werden.
    Wahlvorschläge müssen von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein. Im Einzelnen wird auf die besonderen Vorschriften der NKWO über Einreichung, Inhalt und Form der Wahlvorschläge ausdrücklich hingewiesen. Vordrucke für das Einreichungsverfahren stellt die Wahlleitung zur Verfügung.

  2. Grundsätzlich muss jeder Wahlvorschlag nach § 21 Abs. 9 NKWG
     • für die Wahl des Samtgemeinderates von 20 Wahlberechtigten der Samtgemeinde,
     • für die Wahl der Gemeinderäte Buchholz/Aller, Lindwedel und Schwarmstedt von 20 Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde,
     • für die Wahl der Gemeinderäte Essel und Gilten von 10 Wahlberechtigten der jeweiligen Gemeinde
    unter Beachtung der Vorschriften der NKWO auf amtlichen Vordrucken persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
    Nach § 21 Abs. 10 NKWG und durch Bekanntmachung der Niedersächsischen Landeswahlleiterin vom 09.11.2020 (Nds.MBl.Nr.52/2020, S.1283) sind folgende Parteien und Wählergruppen von dieser Verpflichtung befreit:
    Christlich Demokratische Union Deutschlands in Niedersachsen (CDU), Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE), Freie Demokratische Partei (FDP),
    DIE LINKE.Niedersachsen (DIE LINKE.) und Alternative für Deutschland (AfD) für alle Wahlen, Unabhängige Wählergemeinschaft der Samtgemeinde Schwarmstedt (UWG) für die Wahl des Samtgemeinderates, Unabhängige Wählergemeinschaft Essel (UWG) für die Wahl des Gemeinderates Essel, Bürgerliste Gilten (BLG) für die Wahl des Gemeinderates Gilten, Unabhängige Wählergemeinschaft Lindwedel-Hope (UWG) für die Wahl des Gemeinderates Lindwedel.

  3. Außer den in der vorgenannten Bekanntmachung der Nds. Landeswahlleiterin genannten Parteien (CDU, SPD, GRÜNE, FDP, DIE LINKE. und AfD) können Parteien nur dann Wahlvorschläge als Partei einreichen, wenn sie ihre Beteiligung an der Wahl bis zum 14.06.2021 bei der Nds. Landes-wahlleiterin, Lavesallee 6, 30169 Hannover, angezeigt haben (Wahlanzeige gem. § 22 Abs. 1 NKWG) und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft anerkannt hat.

  4. Die Zahl der Bewerber/innen auf einem Wahlvorschlag darf die in Abschnitt I. bei jeder Wahlart genannten Höchstzahlen nicht überschreiten. Die Nominierung von Ersatzbewerber*innen, die bei Ausfall vor ihnen platzierter Bewerber/innen aufrücken, ist aber zulässig. Der Wahlvorschlag einer wahlberechtigten Einzelperson darf nur den Namen dieser Person enthalten.

  5. Die Wahlvorschläge sind beim Wahlleiter (Anschrift siehe Abschnitt IV.) möglichst frühzeitig, spätestens bis zum 26.07.2021, 18.00 Uhr (Ausschlussfrist), einzureichen.

III. Benennung von Mitgliedern des Wahlvorstandes

Hiermit werden die Parteien und Wählergruppen gem. § 11 Abs. 2 NKWG i.V.m. § 10 Abs. 3 NKWO aufgefordert, dem Wahlamt bis zum 31.03.2021 Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlvorstände vorzuschlagen. Wahlbewerber/innen und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können gem. § 13 Abs. 2 NKWG ein Wahlehrenamt nicht innehaben. Weiterhin wird auf § 13 Abs. 3 NKWG (Ablehnungsgründe) hingewiesen.

IV. Wahlleitung

Für die Kommunalwahlen am 12.09.2021 und die folgende Wahlperiode bestimmt sich die Wahlleitung nach § 9 Abs. 1 und 2 NKWG:
(Samt-)Gemeindewahlleiter:     Björn Gehrs
Stellvertreter:                         Martin Geisel
Dienststelle: Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt
Tel.: 05071/809-163, E-Mail: wahlen@schwarmstedt.de

V. Wahlausschuss

Aufgrund § 10 Abs. 1 NKWG sind ein Samtgemeindewahlausschuss sowie 5 Gemeindewahlausschüsse zu bilden, die jeweils aus dem Wahlleiter als Vorsitzenden und sechs Beisitzer*innen bestehen. Hiermit werden die Parteien und Wählergruppen gem. § 8 Abs. 2 NKWG aufgefordert, dem Wahlamt bis zum 31.03.2021 Wahlberechtigte als Mitglieder der Wahlausschüsse vorzuschlagen. Auf § 13 Abs. 2 und 3 NKWG wird hingewiesen.
Die personelle Zusammensetzung wird gesondert bekannt gegeben.

 

Schwarmstedt, 10.02.2021
gez. Gehrs
(Samt-)Gemeindewahlleiter

   
21.09.2022

wahl-bek-2022-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 19.09.2022 bis 23.09.2022 im Rathaus (Bürgerbüro) der Samtgemeinde Schwarmstedt, für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Ein barrierefreier Zugang ist gewährleistet.

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14.09.2022

wahl-bek-2022-09-landtagswahl Am Sonntag, den 09.10.2022, findet in Niedersachsen die Wahl zum 19. Niedersächsischen Landtag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-swDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-liDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Lindwedel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-giDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Gilten wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-esDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Essel wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-buDer Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Gemeindewahl Buchholz (Aller) wie folgt festgestellt:

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15.09.2021

wahl-bek-2021-09-endergebnis-sgDer Samtgemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12.09.2021 das amtliche Endergebnis der Samtgemeindewahl Schwarmstedt wie folgt festgestellt:

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08.09.2021

wahl-bek-2021-09-bundestagswahl Am 26.09.2021 findet die Wahl zum Deutschen Bundestag statt. Die Wahl dauert von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-einsicht-bun Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt wird in der Zeit vom 06.09.2021 bis 10.09.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

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10.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlbek-kom Am Sonntag, den 12.09.2021, in der Zeit von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr, finden folgende Kommunalwahlen statt: Gemeindewahl - Samtgemeindewahl - Kreiswahl - Landratswahl.

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03.08.2021

wahl-bek-2021-08-wahlverz Das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl für die Wahlbezirke in der Samtgemeinde Schwarmstedt kann in der Zeit vom 23.08.2021 bis 27.08.2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag - Freitag von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr im Rathaus der Samtgemeinde Schwarmstedt, Bürgerbüro, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, von der wahlberechtigten Person eingesehen werden.

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28.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlvorschlaegeFür die Gemeindewahlen in Buchholz (Aller), Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt sowie die Samtgemeindewahl in Schwarmstedt am 12.09.2021 haben die jeweiligen Wahlausschüsse in ihren Sitzungen am 27.07.2021 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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21.07.2021

wahl-bek-2021-07-wahlauschuss-samtgemeindeI. Die Zusammensetzung der Wahlausschüsse hat sich - gegenüber Ihrer letzten Bekanntmachung - wie folgt geändert:

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08.03.2021

wahl-bek-2021-03-kommunalwahlAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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11.02.2021

wahl-bek-2021-02-samtgemeinderatAm 12.09.2021 sind in der Samtgemeinde Schwarmstedt der Samtgemeinderat und die Gemeinderäte in den 5 Mitgliedsgemeinden - Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt - zu wählen.

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28.05.2019

wahl-bek-2019-05-28-sgbm-wahlGemäß § 45 g Abs. 4 des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) in Verbindung mit § 68 Abs. 3 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) gebe ich hiermit das vom Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 27. Mai 2019 festgestellte Ergebnis zur Wahl des Samtgemeindebürgermeisters am 26. Mai 2019 bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-samtgemeindebuergermeisterwahlNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05. Juli 2006 (Nds. GVBL. S. 280), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 07. August 2017 (Nds. GVBl. S. 255) gebe ich hiermit Folgendes bekannt:

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17.05.2019

wahl-bek-2019-05-briefwahlvorstandZur Feststellung des Briefwahlergebnisses bei der Samtgemeindebürgermeisterwahl am 26. Mai 2019 ist von der Samtgemeinde Schwarmstedt ein Briefwahlvorstand gebildet worden.

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-wahlvorschlaegeGemäß § 28 Abs. 6 in Verbindung mit 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) und § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) hat der Wahlausschuss der Samtgemeinde Schwarmstedt in seiner Sitzung am 15. April 2019 folgende Wahlvorschläge zugelassen:

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17.04.2019

wahl-bek-2019-04-direktwahlBekanntmachung über die Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie über die 1. Sitzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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09.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlen2016 Hier finden Sie die Ergebnisse der Gemeindewahlen und der Samtgemeindewahl in der Samtgemeinde Schwarmstedt vom 11. September.

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-gemeindeausschuesse Die zweite Sitzung der Gemeindewahlausschüsse/des Samtgemeindewahlausschusses findet am Montag, den 12. September 2016, im Sitzungsraum der Samtgemeinde Schwarmstedt, Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt statt

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05.09.2016

wahl-bek-2016-09-kommunalwahlenNach § 41 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2016 (Nds. GVBL. S. 280 ff.) in der zurzeit gültigen Fassung gebe ich hiermit folgendes bekannt:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-samtgemeinde Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-schwarmstedt Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-lindwedel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-gilten Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-essel Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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03.08.2016

wahl-bek-2016-08-wahlvorschlaege-buchholz Gemäß § 28 Abs. 6 und 45a des Nds. Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28.01.2014 (Nds. GVBL, S. 35) in Verbindung mit § 38 Abs. 2 der Nds. Kommunalwahlordnung (NKWO) vom 05.07.2006 (Nds. GVBL, S. 280, 431) zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBL, S. 186) wird hiermit bekanntgegeben:

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-samtgemeinde Zusammensetzung des Wahlausschusses der Samtgemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-schwarmstedt Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Schwarmstedt

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-lindwedel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Lindwedel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-gilten Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Gilten

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-essel Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Essel

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28.07.2016

wahl-bek-2016-07-wahlauschuss-buchholz Zusammensetzung des Wahlausschusses der Gemeinde Buchholz/Aller

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlausschuesse Gemäß den §§ 8 und 10 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), bitte ich hiermit die im Wahlgebiet der Samtgemeinde Schwarmstedt vertretenen Parteien und Wählergruppen darum, mir bis zum 31.05.2016 Wahlberechtigte des Wahlgebietes vorzuschlagen, welche als Mitglieder und als stellvertretende Mitglieder in die Gemeindewahlausschüsse, den Samtgemeindewahlausschuss und die jeweiligen Wahlvorstände berufen kann.

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlbekanntmachung Für die Wahl zum Rat der Samtgemeinde Schwarmstedt sowie für die Wahl der Ortsräte der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt am 11. September 2016 gebe ich gemäß § 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes - NKWG - in der Fassung vom 28.01.2014 (Nds. GVBl. S. 35), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.9.2015 (Nds. GVBl. S. 186) folgendes bekannt:

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09.05.2016

wahl-bek-2016-05-wahlleitung Gemäß § 7 Abs. 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung - NKWO - in der Fassung vom 05.07.2006 (Nds. GVBl. S. 280), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10.11.2015 (Nds. GVBl. S. 320), gebe ich die Namen und Anschriften des Samtgemeindewahlleiters der Samtgemeinde Schwarmstedt und seines Stellvertreters sowie des Gemeindewahlleiters und dessen Stellvertreter der Gemeinden Buchholz/Aller, Essel, Gilten, Lindwedel und Schwarmstedt bekannt:

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Kontakt Rathaus  

Samtgemeinde Schwarmstedt
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt

Tel. (05071) 809 - 0
Fax. (0511) 93 69 717 62
E-Mail: rathaus@schwarmstedt.de

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Montag – Freitag, 10:00 – 12:00 Uhr
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Montag – Freitag, 08:30 – 12:00 Uhr
Montag – Mittwoch, 13:00 – 15:00 Uhr
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