Personaldokumente (Pässe und Ausweise)
Samtgemeinde Schwarmstedt
Fachbereich II – Bürgerbüro
Am Markt 1
29690 Schwarmstedt
Telefon: | 05071 / 809-99 |
Fax: | 0511/93 69 700 27 |
Email: | buergerbuero@schwarmstedt.de |
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Terminbuchung Bürgerbüro / Standesamt |
Personaldokumente (Pässe u. Ausweise)
Datenschutzhinweis gem. Art. 13 DSGVOPersonalausweis
vorläufiger Personalausweis
Reisepass
vorläufiger Reisepass
Kinderreisepass
Kinderreisepass - Verlängerung
Einreisebestimmungen
Verlust von Ausweisdokumenten
Deutsche Staatsbürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen, wenn die Ausweispflicht nicht durch den Besitz eines gültigen Reisepasses erfüllt werden kann und sie der allgemeinen Meldepflicht in Deutschland unterliegen. Sie haben den Personalausweis auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien berechtigten Behörde (z. B. Polizei, Meldebehörde, Grenzübertrittstelle) vorzuzeigen und zur Prüfung auszuhändigen.
Es besteht keine Pflicht, den Ausweis ständig mit sich zu führen.
Der Personalausweis ist mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen und Funktionalitäten ausgestattet, die insbesondere im Internet zahlreiche Einsatzmöglichkeiten bieten.
Funktionen
- elektronischer Identitätsnachweis (eID-Funktion)
- z.B. für die Identifizierung im Internet oder als Altersnachweis an Zigarettenautomaten - elektronische Signatur (separat zu erwerben)
- ist der normalen Unterschrift gleichgestellt und ermöglicht die digitale Unterzeichnung digitaler Dokumente, z.B. im Rahmen von Verwaltungsverfahren - zwei digitale Fingerabdrücke
- Nur die vom Staat dazu berechtigten Stellen haben Zugriff auf diesen biometrischen Bereich, z.B. die Beamten an Grenzkontrollen. Im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises kann auf die biometrischen Daten nicht zugegriffen werden
Antrag
Ein Personalausweis wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
Abholung
Sobald Ihr neuer Personalausweis bei uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Ab 15 Jahre und 9 Monate erfolgt dies durch Übersendung des PIN-Briefes.
Sie können auch eine andere Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung Ihres Personalausweises beauftragen.
Verwenden Sie hierfür bitte unseren Vollmachts-Vordruck.
Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten Personalausweis bzw. Kinderausweis mit, damit wir diesen einziehen oder entwerten können.
Gebühren
- Unter 24 Jahren: 22,80 Euro
- Über 24 Jahren: 37,00 Euro
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen zum neuen Personalausweis sind im Personalausweisgesetz (PAuswG), in der Personalausweisverordnung (PAuswV) und in der Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV) geregelt.
Weitere Informationen
Hinweise zu den Neuerungen und zusätzlichen Funktionen des Personalausweises finden Sie unter: www.personalausweisportal.de
Anbieter von Zertifikaten für die digitale Unterschrift: www.bundesnetzagentur.de
Informationen über die Lesegeräte für die digitale Unterschrift: www.bsi.bund.de
Voraussetzung für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion: www.ausweisapp.bund.de
Informationen zur sicheren Internetnutzung: www.bsi-fuer-buerger.de und www.sicher-im-netz.de
Alle Deutschen, die in der Samtgemeinde Schwarmstedt mit Hauptwohnung gemeldet sind, können bei uns einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Voraussetzung ist, dass Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen vorläufigen Personalausweis benötigen, z.B. wenn überraschend eine Reise ansteht, Ihr Personalausweis abgelaufen ist, verloren oder gestohlen wurde und Sie keinen Reisepass besitzen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- Bei Antragstellern unter 16 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
Gültigkeit
Der vorläufige Personalausweis ist maximal 3 Monate gültig.
Hinweis:
Bei der Beantragung eines vorläufigen Personalausweises wird grundsätzlich der „normale“ Personalausweis mit beantragt!
Wichtig:
Im vorläufigen Personalausweis ist kein Chip enthalten und es können keine Fingerabdrücke aufgenommen werden.
Sollten Sie den vorläufigen Personalausweis für eine Reise nutzen, vergewissern Sie sich über die jeweiligen Einreisebestimmungen (s.u.)!
Gebühr
Die Gebühr beträgt 10,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Flyer zum neuen Reisepass ab 01.03.2017:
www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/reisepass-flyer.pdf
Alle Deutschen, die in der Samtgemeinde Schwarmstedt mit Hauptwohnung gemeldet sind, können bei uns einen Reisepass beantragen.
Antrag
Ein Reisepass wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- Bei Antragstellern unter 18 Jahren ist die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis erforderlich.
- Vor Ort werden zudem Fingerabdrücke aufgenommen, die ein einem Chip im Reisepass gespeichert werden.
Abholung
Die Reisepässe werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Bearbeitungszeit dort beträgt ca. 3-4 Wochen. In der Ferienzeit kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.
Sobald Ihr neuer Reisepass bei uns vorliegt, werden Sie schriftlich benachrichtigt. Sie können auch eine andere Person durch schriftliche Vollmacht mit der Abholung Ihres Passes beauftragen. Verwenden Sie dafür bitte das Benachrichtigungsschreiben oder dieses Vollmachts-Formular.
Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren alten Reisepass bzw. Kinderreisepass mit (sofern vorhanden), damit wir diesen einziehen können. Es besteht die Möglichkeit, dass sie diesen entwertet als Andenken behalten.
Gültigkeit
Bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres ist der Reisepass 6 Jahre gültig.
Ab dem 24. Lebensjahr ist der Reisepass 10 Jahre gültig.
Gebühr
Die Gebühr für einen Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt 37,50 €.
Ab dem 24. Lebensjahr beträgt die Gebühr 60,00 €.
Für eine Expressbestellung (ca. 72 Stunden) wird ein zusätzlicher Aufschlag von 32,- € erhoben.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
„Expresspass“
Der Reisepass kann als Expressvariante bestellt werden. Er wird dann vorrangig produziert und ist in der Regel innerhalb von 72 Stunden (werktags) fertig gestellt und abholbereit. Auf den Reisepass selber hat dies keine Auswirkungen. Es wird jedoch ein zusätzlicher Aufschlag in Höhe von 32,-€ erhoben.
Vorläufiger Reisepass (Ausnahmefall)
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Benötigen Sie aus wichtigem Grund (z.B. kurzfristige Dienstreise oder Sterbefall eines Familienangehörigen im Ausland) kurzfristig einen Reisepass und es ist abzusehen, dass der neu beantragte Reisepass nicht rechtzeitig vorliegen wird (auch nicht die Expressvariante), können wir Ihnen einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Ein Reisepass wird auf persönlichen Antrag ausgestellt. Sie können sich bei der Antragstellung nicht vertreten lassen. Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
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Gültigkeit
Der vorläufige Reisepass ist 1 Jahr gültig.
Gebühr
Die Gebühr für einen vorläufigen Reisepass beträgt 26,00 €.
Achtung!
Der vorläufige Reisepass enthält keine Fingerabdrücke! Daher ist vorab zu klären, ob für das jeweilige Reiseland ein vorläufiger Reisepass ausreicht (s.u.)!
Für jedes Kind bis 12 Jahre, das die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in der Samtgemeinde Schwarmstedt mit Hauptwohnung gemeldet ist, kann ein Kinderreisepass beantragt werden.
Antrag
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- ggf. ein gültiges Identitätsdokument (z. B. alter Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- die Geburts- oder Heiratsurkunde als Nachweis der aktuellen Namensführung
- Die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis sind erforderlich.
- Auch hat das Kind selbst anwesend zu sein. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist seine Unterschrift zwingend erforderlich; davor ist die Aufnahme der Unterschrift freiwillig.
Gültigkeit
Der Kinderreisepass ist 1 Jahr (maximal bis zum 12. Lebensjahr) gültig.
Gebühr
Die Gebühr für einen Kinderreisepass beträgt 13,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Verlängerung des Kinderreisepasses
Der Kinderreisepass kann verlängert/aktualisiert werden solange er gültig ist (maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres).
Bitte bringen Sie mit:
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
- den Kinderreisepass
- Die Anwesenheit oder die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter oder ggf. ein Sorgerechtsnachweis sind erforderlich.
- Auch hat das Kind selbst anwesend zu sein. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist seine Unterschrift zwingend erforderlich, davor ist die Aufnahme der Unterschrift freiwillig.
Gebühr
Die Gebühr für die Verlängerung des Kinderreisepasses beträgt 6,00 €.
Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten.
Informationen zu den Einreisebestimmungen
Welches Personaldokument für die Einreise in ein bestimmtes Land erforderlich ist, erfahren Sie
- beim Reisebüro oder Reiseveranstalter
- unter http://www.auswaertiges-amt.de
- bei der jeweiligen Botschaft /dem jeweiligen Konsulat
Die Sachbearbeiter des Bürgerbüros dürfen hierzu keinerlei Auskünfte erteilen.
Verlust der Ausweispapiere
Wenn Sie Ihr Ausweispapier verloren haben oder Ihnen gestohlen wurde, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, damit wir eine Verlustanzeige aufnehmen können. Auch wenn Sie bereits eine Verlustanzeige direkt bei der Polizei gestellt haben, melden Sie sich bitte bei uns, denn die Anzeigepflicht über den Verlust oder das Wiederauffinden von Ausweispapieren besteht gegenüber der Ausweis- bzw. Passbehörde.