Die Widmung einer Teilstrecke, der in der Gemarkung Essel, Landkreis Soltau – Fallingbostel, Regierungsbezirk Lüneburg, gelegenen Straße (Wirtschaftsweg) „Buchholzer Kirchweg“ ist für den öffentlichen Verkehr entbehrlich geworden.
Die Teilstrecke der vorgenannten Straße wird daher gemäß § 8 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) mit Wirkung vom 01.10.2004 eingezogen.
Die Teilstrecke im Zuge des Wirtschaftsweges „Buchholzer Kirchweg“ zur Länge von 100 m, befindet sich zwischen der Einmündung in die Bundesstraße 214 und dem Ende des Grundstücks Dröse (Gemarkung Essel, Flur 11, Flurstück 79/4). Eine Verkehrsbedeutung für die Teilstrecke besteht - nach Anlegung des Badesees - nicht mehr.
Die Ankündigung über die Einziehung erfolgte nach § 8 Abs. 2 NStrG am 08.05.2004.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Einziehungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Essel (Rathaus), Am Markt 1, 29690 Schwarmstedt, einzulegen.
Schwarmstedt, 26.08.2004
Gemeinde Essel
Der Gemeindedirektor
gez. Frische