1.) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
2.) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Essel hat in seiner Sitzung am 20.07.2021 gemäß § 2 Abs.1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für den Nr. 9 „Feuerwehr Essel“ mit Teilaufhebung Bebauungsplan Nr. 6 „Rottloses Feld“ i.d.F. der 1. Änderung gefasst. Dieser wird hiermit bekannt gemacht.
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